Das teilte das Amtsgericht Leipzig heute zum "Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Offizin Andersen Nexö Leipzig GmbH ... vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Treuleben-von-Gans" mit. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde am 9. April der Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm bestellt.
In einer Presseinformation der Kanzlei heißt es, Wienberg habe heute Mittag die rund 190 Arbeitnehmer in einer Belegschaftsversammlung über die Situation informiert. Zunächst sei zu prüfen, ob eine "eingeschränkte Fortführung des Unternehmens" möglich sei.
Die Offizin Andersen Nexö Leipzig GmbH hatte von Dezember 2012 bis Juni 2014 bereits ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchlaufen. Aufgrund der von den Gläubigern Anfang Juni 2014 angenommenen Insolvenzpläne war dieses Verfahren damals aufgehoben worden. Der Geschäftsführung sei es anschließend jedoch nicht gelungen, so die Kanzlei hww weiter, die im Insolvenzplan selbst gesetzten Ziele zu erreichen, so dass jetzt erneut Insolvenzantrag gestellt werden musste.
Der Insolvenzantrag vom 9. April 2015 beinhalte jedoch nicht den Antrag auf Eigenverwaltung − das Verfahren wird also als Regelinsolvenzverfahren geführt, so die Kanzlei. Dies bedeute, dass nicht mehr die bisherige Geschäftsführung die Verantwortung trägt, sondern der vom Amtsgericht bestellte vorläufige Insolvenzverwalter. Rüdiger Wienberg hatte der Mitteilung zufolge bereits im ersten Insolvenzverfahren als Sachwalter das Verfahren im Interesse der Gläubiger beaufsichtigt.