Die buchhändlerische Genossenschaft eBuch hatte gegen die Bekleidungskette KIK geklagt, die Referenzpreise des VLB müssten auch dann gelten, wenn sie fehlerhaft zustande gekommen seien, weil anders kein gültiger Preis feststellbar sei. Wie auf boersenblatt.net berichtet, war das LG Dortmund dem gefolgt und hatte geurteilt, die aktuelle Preis-Anzeige im VLB sei in jedem Fall vorrangig bindend.
KIK war in die Berufung gegangen, habe diese aber zurückgezogen, nachdem der Senat des OLG Hamm sich die Rechtsauffassung der eBuch zu eigen gemacht und der Gegenseite mitgeteilt habe, das Urteil des LG Dortmund sei nicht angreifbar, teilt die eBuch in einer Pressemitteilung mit.