Damit sollen Buchhandlungen besser vor der Konkurrenz durch Online-Versandhändler geschützt werden. Die neue Vorschrift, mit der das 1981 eingeführte Preisbindungsgesetz (Loi Lang) ergänzt wird, sieht vor, dass Versandhändler zwar einen Abschlag von bis zu fünf Prozent auf den Buchpreis gewähren, diesen aber nicht mehr mit dem Erlass der Versandkosten kombinieren dürfen. Diese Praxis warf die Regierung insbesondere Amazon vor. Auch stationäre Buchhandlungen hatten Amazons Politik mit Dumpingpreisen als unlauteren Wettbewerb kritisiert. Außerdem moniert die französische Regierung, dass Amazon kaum Steuern in Frankreich abführt, da das Unternehmen seinen Sitz in Luxemburg hat.
Das Gesetz war bereits im Oktober 2013 von der französischen Nationalversammlung verabschiedet worden, jetzt folgte der Senat.