Die schlechte Nachricht zuerst: Die Künstlersozialabgabe wird für das Jahr 2014 von 4,1 auf 5,2 Prozent erhöht. Und nun die ganz schlechte Nachricht: Bis 2016 ist mit einem weiteren Anstieg auf mehr als sechs Prozent zu rechnen.
Die meisten Verleger sind mit dem Thema Künstlersozialabgabe vertraut und kommen ihrer Abgabepflicht − oft über die Ausgleichsvereinigung Verlage − nach bestem Wissen und Gewissen nach. Dass auch Buchhändler zum Beispiel aufgrund regelmäßiger Autorenlesungen abgabepflichtig sein können, hat sich inzwischen ebenfalls herumgesprochen. Kurzum: Die Vertreter der Buchbranche gehören in puncto Künstlersozialabgabe zu den Ehrlichen − und damit zu den Leidtragenden.
Denn es gibt nach wie vor Tausende abgabepflichtige Unternehmen, die keine oder zu wenig Künstlersozialabgabe abführen. Dies hat zur Folge, dass die Abgabeehrlichen letztlich für die schwarzen Schafe mitzahlen und die Abgabesätze kontinuierlich erhöht werden müssen, um die Künstlersozialversicherung finanzieren zu können.
Doch halt! Das Bild der Schmarotzer zu zeichnen, die sich um die Abführung der Künstlersozialabgabe drücken wollen, wäre zu einfach. Viele Unternehmen haben schlichtweg noch nie von der Künstlersozialabgabe gehört oder sind unsicher, inwieweit bestimmte Entgelte abgabepflichtig sind. Mit der Erschließung neuer Geschäftsfelder, zum Beispiel Publikation von User Generated Content, lässt sich die Frage der Abgabepflicht auch in der Verlagsbranche zunehmend schwerer beantworten.
Fakt ist: Der Künstlersozialkasse (KSK) gehen Millionen von Abgaben durch die Lappen. Kurz vor Ablauf der letzten Legislaturperiode wollte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen deshalb die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich verpflichten, die korrekte Abführung der Künstlersozialabgabe statt wie bisher nur stichprobenartig, künftig regelmäßig im Rahmen der Betriebsprüfungen zu kontrollieren. Damit hätten Unternehmen mindestens alle vier Jahre eine Künstlersozialabgabe-Prüfung und gegebenenfalls Nacherhebungen, Säumniszuschläge und Bußgelder zu befürchten. Der entsprechende Gesetzentwurf konnte sich jedoch nicht durchsetzen.
Für den Rückzieher hagelte es Kritik, unter anderem von Künstlerverbänden und dem Beirat der KSK. Nach dem Motto "Wir brauchen mehr Geld, aber nicht so", sprach sich der Beirat ausdrücklich gegen die Erhöhung des Abgabesatzes durch das Bundesarbeitsministerium aus und forderte die künftige Regierung auf, den abgelehnten Gesetzentwurf zur Verschärfung der Kontrollen unverzüglich wieder aufzugreifen und umzusetzen.
Hierbei spielt der Künstlersozialkasse eine erfolgreiche Online-Petition des Deutschen Tonkünstlerverbandes mit mehr als 70.000 Unterzeichnern in die Hände, die den Bundestag zwingt, sich in der kommenden Legislaturperiode wieder mit dem Thema zu beschäftigen.
Den schwarzen Schafen könnte es also schon bald an den Kragen gehen. Spätestens jetzt gilt es daher, seine Schäfchen in Sachen Künstlersozialabgabe ins Trockene zu bringen.
Alle Arbeitgeber, die bereits bei der Künstlersozialkasse erfasst sind oder mindestens 20 Beschäftigte haben, werden künftig im Rahmen der turnusmäßigen Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger mindestens alle 4 Jahre geprüft.
Von den Arbeitgebern mit weniger als 20 Beschäftigten werden jährlich mindestens 40% geprüft, so dass bei Unternehmen dieser Gruppe im Durchschnitt alle 10 Jahre eine Prüfung erfolgt.
Die Künstlersozialkasse erhält ein eigenes Prüfrecht für branchenspezifische Schwerpunktprüfungen und anlassbezogene Prüfungen.
Insgesamt ist eine Ausweitung von bislang 70.000 auf 400.000 Kontrollen pro Jahr geplant.
Weitere Informationen zum Thema gibt es hier: www.kuenstlersozialabgabe-hilfe.de