Die KSK stuft die Agentur offenbar als abgabepflichtig ein, was die Zahlungen ausländischer Verlage an die in Russland ansässigen Autoren angeht. Nach Maßgabe von Dursthoff vermittelt die Agentur aber lediglich "die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen, die zwischen russischen Autoren und ausländischen Verlagen abgeschlossen werden". Sie selbst unterhalte zu den Verlagen keinerlei Geschäftsbeziehung und sei auch nicht an der Vermarktung der vermittelten Werke beteiligt, so die Agenturinhaberin. Entsprechende Widersprüche gegen die Abgabepflicht habe die KSK zurückgewiesen, sodass sie nunmehr den Klageweg beschritten habe.