Suhrkamp Verlag

"Die Geschäftspolitik wird vom Mehrheitseigner bestimmt"

19. September 2011
von Börsenblatt
Wie berichtet, lässt Suhrkamps Minderheitsgesellschafter, Hans Barlachs Medien Holding AG Winterthur, den Gesellschafterstreit wieder hochkochen und reicht Klage gegen Suhrkamp ein. Jetzt feuert der Verlag zurück: "Die Unseld Familienstiftung hat erhebliche Bedenken, ob Herr Barlach über die persönlichen und fachlichen Kompetenzen verfügt, in die Geschäftsführung eintreten zu können", heißt es in der Stellungnahme.

Laut "Focus" wirft Barlach der Geschäftsvorleitung vor, "ihre Kompetenzen überschritten und Gelder veruntreut zu haben". Außerdem bekräfigt die "Focus"-Meldung noch einmal Barlachs Eintritt in die Suhrkamp-Geschäftsführung zum 1. Januar 2012.

Stellungnahme des Suhrkamp Verlags:
 
    1.    Zutreffend ist, dass der Gesellschafterstreit im Suhrkamp Verlag wieder auflebt. So musste der Gesellschafterin Medien Holding AG Winterthur mit einer einstweiligen Verfügung vom Landgericht Berlin vom 16. August 2011 untersagt werden, Interna und Betriebsgeheimnisse des Verlags an Dritte und Konkurrenten weiterzugeben. Die einstweilige Verfügung wurde zwischenzeitlich mit Urteil vom 9. September 2011 bestätigt; die Medienholding AG Winterthur hat Rechtsmittel angekündigt.
 
    2.    Weiter ist zutreffend, dass die Medienholding AG Winterthur als Minderheitsgesellschafterin das satzungsmäßige Recht hat, einen nicht zur Alleinvertretung befugten Geschäftsführer in den Suhrkamp Verlag und in den Insel Verlag zu entsenden. Der Gesellschaftsvertrag stellt jedoch bestimmte Anforderungen an die zu entsendenden Geschäftsführer.
Die Mehrheitsgesellschafterin des Suhrkamp Verlags, die Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung, hat erhebliche Bedenken, ob Herr Barlach über die persönlichen und fachlichen Kompetenzen verfügt, in die Geschäftsführung eintreten zu können.
 
Insbesondere ist festzuhalten, dass die Geschäftspolitik und Verlagskultur vom Mehrheitseigner, der Familienstiftung, bestimmt wird. Die Linie des Verlags wird also in jedem Fall unverändert fortgeführt werden. (Anm. der Redaktion: Die Familienstiftung hält 61 Prozent der Anteile).

    3.    Der Vorwurf der Untreue gegenüber der gesamten Geschäftsführung ist überraschend. So wurde Herrn Barlach mit einer von ihm zwischenzeitlich anerkannten einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlins vom 16. August 2011 untersagt, eine Behauptung zu verbreiten, die nahelegt, die Geschäftsführerin, Frau Unseld-Berkéwicz, hätte Verlagsmittel veruntreut. 
Zutreffend ist, dass die Medienholding AG Winterthur eine Zivilklage beim Landgericht Berlin eingereicht hat. Die Klage wurde der Geschäftsführung am vergangenen Freitag zugestellt.
 
4.    Der von der Medienholding AG Winterthur erhobene Vorwurf, die Geschäftsführung würde zum Nachteil des Verlags handeln, ist nichts Neues. Ähnliche Vorwürfe wurden bereits im Jahre 2006 öffentlich von Herrn Barlach und seinem ehemaligen Kompagnon Claus Grossner erhoben. Schon die damaligen Vorwürfe stellten sich als ungerechtfertigt heraus.