ars vivendi stellt Vertrieb ein

EV gegen "Spaziergänge in die Vergangenheit Münchens"

29. August 2011
von Börsenblatt
Im Cadolzburger ars vivendi Verlag ist eine einstweilige Verfügung des Landesgerichts Köln eingegangen. Grundlage der EV sei die namentliche Nennung der Verurteilten im Mordfall Walter Sedlmayr im Freizeitführer »Spaziergänge in die Vergangenheit Münchens«, so die Mitteilung des Verlags.
Im Kapitel "Schurken und Gendarme" geht die Autorin tatsachengetreu auf den Mord, der 1990 passierte, und die Gerichtsverhandlung ein. Die 1993 zu lebenslanger Haft verurteilten Verfügungskläger bzw. Anspruchsteller machen jeweils Unterlassungsansprüche wegen der Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts geltend.

Die ars vivendi Verlag stellt den Vertrieb des oben genannten Buches mit sofortiger Wirkung ein und bittet den Buchhandel, noch vorhandene Exemplare an die Auslieferung LKG zu remittieren. Eine geschwärzte Auflage komme im September wieder in den Handel, heißt es in der Mitteilung.