ars vivendi stellt Vertrieb ein
EV gegen "Spaziergänge in die Vergangenheit Münchens"
29. August 2011
Im Cadolzburger ars vivendi Verlag ist eine einstweilige Verfügung des Landesgerichts Köln eingegangen. Grundlage der EV sei die namentliche Nennung der Verurteilten im Mordfall Walter Sedlmayr im Freizeitführer »Spaziergänge in die Vergangenheit Münchens«, so die Mitteilung des Verlags.