Patentstreit

Urteil modifiziert: Apple gegen Samsung

19. August 2011
von Börsenblatt
Das Landgericht Düsseldorf korrigiert sich: Medienberichten zufolge gilt die einstweilige Verfügung, die Apple vergangene Woche gegen den europaweiten Vertrieb des Samsung-Tablets Galaxy Tab 10.1 erwirkt hat, nur noch für Deutschland. Die Entscheidung fiel bereits am 16. August.

Das Vertriebsverbot für die Muttergesellschaft Samsung Korea gelte damit nicht mehr europaweit, sondern sei auf Deutschland beschränkt worden.

In der Klageschrift wirft Apple dem Mitbewerber Patentverletzungen bei Hardware und Design des Geräts vor. Samsung kopiere das iPad und profitiere von dessen Kultstatus, so der Vorwurf des Elektronikriesen. Apple wollte die Presseberichte nicht bestätigen. Das LG Düsseldorf hat für den 25. August eine mündliche Verhandlung angesetzt, bei der der koreanische Elektronikproduzent Samsung Gelegenheit hat, die Vorwürfe zu entkräften.
Apple selbst gerät aber ebenfalls in die Schusslinie: Laut Reuters hat der Smartphone-Hersteller HTC Klage eingereicht – wegen Patentverletzung.