Urteil

Provider muss Raubkopier-Quelle blockieren

29. Juli 2011
von Börsenblatt
Der britische High Court hat gestern entschieden, dass der Internet-Provider British Telecom Kunden den Zugang zu einer Raubkopie-Quelle sperren muss. Der britische Verlegerverband begrüßte laut "The Bookseller" das Urteil als positiv für das Urheberrecht.
In dem vorliegenden Fall habe die British Telecom von der Rechtsverletzung gewusst, so der High Court; über den Anbieter Newzbin2 seien Urheberrechte umgangen worden. Im Oktober will das Gericht klären, wie das Filtern im Web technisch umgesetzt werden kann. Wie die BBC berichtet, will die Motion Picture Association in Großbritannien gegen weitere Internet-Provider vorgehen.