Druckindustrie

Tarifabschluss rechtskräftig

22. Juli 2011
von Börsenblatt
Der Tarifabschluss in der Druckindustrie ist mit Ablauf der Erklärungsfrist am 22. Juli rechtswirksam. Der Sozialpolitische Ausschuss des Bundesverbands Druck und Medien (bvdm) stimmte in seiner Sitzung vor einigen Tagen zu.

Durch wechselseitige schriftliche Erklärungen haben beide Tarifvertragsparteien, so die Mitteilung des bvdm, den Tarifabschluss nun angenommen. Der Sozialpolitische Ausschuss des Bundesverbandes Druck und Medien (bvdm) stimmte dem Abschluss bei seiner Sitzung am 19. Juli 2011 zu, die Große Tarifkommission von ver.di am 5. Juli 2011.

Beide Tarifvertragsparteien hatten sich am 29. Juni 2011 in Berlin auf einen Lohnabschluss mit 33monatiger Laufzeit sowie eine Verlängerung des geltenden Manteltarifvertrages bis zum 31.3.2014 geeinigt. Der Lohnabschluss sieht, wie der bvdm wissen lässt, eine Einmalzahlung in Höhe von 280 Euro brutto (für Auszubildende 140 Euro brutto) mit der Lohnabrechnung für September 2011 vor. Weiter eine lineare Lohnerhöhung von 2 Prozent ab 1. August 2012 sowie eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro brutto (für Auszubildende 75 Euro brutto), die mit der Lohnabrechnung im Juli 2013 ausgezahlt wird. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlungen anteilig.