Urteil

Büro-Roman: kein Grund für Kündigung

18. Juli 2011
von Börsenblatt
Der Angestellte Jürgen Bücker hat seinen Büroalltag in dem Roman "Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht" verewigt. Als der Chef davon erfuhr, wurde Bücker gekündigt. Zu unrecht befand das Landesarbeitsgericht Hamm jetzt in zweiter Instanz. 
Kunstfreiheit siegt über Bürofrieden: Einem Angestellten, der den Alltag mit seinen Kollegen in einem Roman verewigt hat, darf deswegen nicht gekündigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht im nordrhein-westfälischen Hamm entschieden. Der Arbeitgeber – der Löhner Küchenhersteller Bauformat - wollte den Mann wegen Störung des Betriebsfriedens rauswerfen, weil einige negativ beschriebene Personen seines Romans als die wirklichen Kollegen zu identifizieren seien. Doch die Richter sahen die angebliche Übereinstimmung wirklicher und erfundener Personen keineswegs als so eindeutig an.

Der betreffende Roman trägt den Titel "Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht" (Books on Demand GmbH) und ist aus der Perspektive des Ich-Erzählers "Jockel Beck" geschrieben. Im Buch wird dem (dort so genannten) Arbeitnehmer "Hannes" unterstellt, dieser konsumiere Rauschmittel ("hat alles geraucht, was ihm vor die Tüte kam"). Über die Arbeitnehmerin "Fatma" heißt es im Buch, sie "erfülle so manches Klischee, was man allgemein von Türken pflegt: ihre krasse Nutzung der deutschen Sprache und auch ihr aufschäumendes Temperament. Leider steht ihr Intellekt genau diametral zu ihrer Körbchengröße". Der Junior-Chef "Horst" wird im Buch folgendermaßen beschrieben: "Er ist ein Feigling! Er hat nicht die Eier, jemandem persönlich gegenüberzutreten, dafür schickt er seine Lakaien".

Der Kläger hatte das Buch Ende Oktober 2010 während der Arbeitszeit Kollegen zum Kauf angeboten. Die Arbeitgeberin sprach daraufhin am 10. November 2010 eine fristlose Kündigung aus. Der Betriebsrat hatte zuvor dieser Kündigung zugestimmt.