Medienrecht

Novelle für Jugendmedienschutz gescheitert

17. Dezember 2010
von Börsenblatt
Die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) ist am Votum des nordrhein-westfälischen Landtags gescheitert. Bis das Vertragswerk neu ausgehandelt ist, bleibt der bisherige Staatsvertrag in Kraft.

Der am 10. Juni 2010 von den Ministerpräsidenten der Länder verabschiedete JMStV sollte vor Inkrafttreten am 1. Januar 2011 von allen Länderparlamenten ratifiziert werden. Nachdem in Nordrhein-Westfalen die CDU vom dem Vertragswerk Abstand genommen hatte, stimmten alle Fraktionen des Landtags gemeinsam gegen die Novelle.

Die in Börsenblatt 50 / 2010 (Seite 29) beschriebenen Maßnahmen zum Schutz Jugendlicher vor beeinträchtigenden Inhalten finden also nur insoweit Anwendung, als sie durch den bisherigen Schutzvertrag gedeckt sind. Alle Ausführungen, die sich auf die Inhalte der JMStV-Novelle beziehen – vor allem die Alterskennzeichnung von Web-Angeboten –, sind also vorläufig gegenstandslos.