Urheberrecht

Wichtiger Etappensieg gegen Rapidshare

3. Dezember 2010
von Börsenblatt
Einen doppelten Erfolg können deutsche und amerikanische Verlage in der Auseinandersetzung mit Rapidshare verbuchen: Am 29. Oktober bestätigte das Landgericht Hamburg im Verfahren mehrerer US-Verlage ein Ordnungsgeld von 150.000 Euro gegen die Betreiber des Filehosters. Und bei der mündlichen Verhandlung des vom Börsenverein unterstützten Musterverfahrens der Verlage Campus und de Gruyter am 2. Dezember unterstrich das Gericht seine Forderung nach umfassenden Prüfungspflichten Rapidshares.

Rechtsanwältin Ursula Feindor-Schmidt, die das Verfahren gegen Rapidshare im Auftrag der Verlage betreut, erwartet nun, dass das Gericht der Klage in vollem Umfang stattgibt. Die Entscheidungsverkündung ist auf den 14. Januar 2011 angesetzt.

Der vorsitzende Richter Steeneck habe klargestellt, so Feindor-Schmidt, dass die Kammer keinen Grund sieht, von ihrer bereits in der einstweiligen Verfügung und den Ordnungsgeldverfahren vertretenen Ansicht zu den umfassenden Prüfungspflichten Rapidshares abzuweichen. Zwar habe man in letzter Zeit etwas mehr Einsatz und Engagement zum Schutz der Urheberrechte festgestellt, die Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Verletzungshandlungen vorgenommen wurden, reichten jedoch offensichtlich nicht aus. Aus Sicht des Landgerichts Hamburg sei Rapidshare verpflichtet, Wortfilter einzusetzen, Linksammlungen zu überprüfen und die Accounts urheberrechtsverletzender Nutzer zu löschen. Dies sei im vorliegenden Fall nicht geschehen.
 
Laut Feindor-Schmidt setzt Rapidshare inzwischen einen selbstentwickelten Crawler ein, der zumindest Werke solcher Rechteinhaber, die sich gegen die Urheberrechtsverletzungen aktiv zur Wehr setzen, filtert. Das könnte eine Erklärung dafür sein, dass derzeit nahezu keine Verstöße im Hinblick auf Campus- und de Gruyter-Titel mehr gefunden werden können.

Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang sagte, die juristischen Erfolge zeigten, dass es sich für Verlage lohne, gegen Urheberrechtsverletzungen durch Rapidshare vorzugehen.