Mitmachen und weitersagen

Börsenblatt-Adventsrätsel mit leckeren Gewinnen

25. November 2010
von Börsenblatt
In diesem Jahr unternehmen wir einen Streifzug durch die kulinarisch-literarische Welt. Auf die Gewinner warten Preise im Gesamtwert von über 1.300 Euro. Welche Preise es sind, verraten wir schon jetzt.

Wie heißen die magischen Süßigkeiten bei Harry Potter? Welches Gericht hatte es Goethe besonders angetan? Im diesjährigen literarisch-kulinarischen Adventskalender auf boersenblatt.net wird gebrutzelt, gebraten und gebacken.

Jetzt mitmachen: Hier finden Sie alle Fragen

Und das können Sie gewinnen:

Ein Verwöhnwochenende für zwei Personen im Literaturhotel Villa Orange in Frankfurt (2 Übernachtungen im Deluxe-Doppelzimmer mit Frühstück), auf Wunsch Besuch der Börsenblatt-Redaktion am Freitag

 

Zwei Champagne Barons de Rothschild-Pakete vom Hanseatischen Wein- und Sektkontor im Wert von je 105 Euro
Zwei Gutscheine im Wert von je 100 Euro für den Weinversand Meevio
2x2 Karten für ein GALADINNER, in einem der 200 Spielorte deutschlandweit nach Wahl, ausgenommen Spielorte bei denen die Getränke zum Essen im Ticketpreis enthalten sind. Tickets gültig in der Zeit vom 1.1.2011 bis einschließlich 30.9.2011 (Wert pro Ticket: 69 bis 79 Euro, je nach Veranstaltungsort)
2x2 Karten für eine Show in einem der bekanntesten Varieté-Theater in Deutschland, dem Tigerpalast in Frankfurt, zu ausgewählten Terminen
Zwei leseleckere Geschenksets ("Gaumenkitzel", "Arabica & Robusta") aus dem literarisch-kulinarischen Verlag Stories & Friends 

Und so gewinnen Sie:

Beantworten Sie ab 1. Dezember unsere täglichen Quizfragen auf boersenblatt.net. Bei der richtigen Antwort steht jeweils der richtige Buchstabe. Aneinander gereiht ergeben die Buchstaben den Lösungssatz, den Sie bis zum 31. Dezember 2010 per Mail einsenden an:

adventskalender@mvb-online.de

Bitte geben Sie Ihre vollständige Adresse und Telefonnummer an (wird nur zur Kontaktierung im Falle eines Gewinns verwendet).

Die Gewinner werden Anfang Janurar benachrichtigt und auf boersenblatt.net und im Printheft Börsenblatt genannt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Mitmachen und weitersagen!

Mit freundlicher Unterstützung von gutefrage.net - die Ratgeber-Community.