Steuerrecht

Bewertungspraxis im Buchhandel hat Bestand

2. November 2010
von Börsenblatt
Dass das Merkblatt für die körperliche Aufnahme der Lagerbestände im Sortimentsbuchhandel neu aufgelegt wird – damit ist wohl bis auf weiteres nicht zu rechnen. Die Rechtslage habe sich daduch aber nicht verändert. Das teilt der Sortimenter-Ausschuss des Börsenvereins in seinem aktuellen Newsletter mit.

Wie berichtet, war das Merkblatt im Januar formell aufgehoben worden. Kyra Dreher, Geschäftsführerin des Sortimenter-Ausschusses im Börsenverein, hatte deshalb das Gespräch mit dem Bundesfinanzministerium gesucht – und am 28. Oktober einen Termin mit Steuerexperten und den Verantwortlichen im Ministerium.

Die Gründe für den Verzicht auf eine Neuauflage würden in der derzeit fehlenden klaren Zuständigkeit auf Seiten der Finanzverwaltungen liegen, betont Dreher – und nicht darin, dass die bisherige Bewertungspraxis auf Basis des »Sortimentermerkblattes« (einheitlicher Pauschalabschlagsatz / gestaffelter Pauschalabschlagsatz) obsolet geworden wäre. Weil sich die Rechtslage nicht geändert habe, könne auch künftig nach den Auslegungsregeln des "Sortimentermerkblatts" verfahren werden, heißt es im aktuellen Newsletter des Sortimenter-Ausschusses.

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt, seit 1975 dafür verantwortlich, hatte das Merkblatt formell aufgehoben und sich damit für nicht länger zuständig erklärt. Eine Finanzverwaltung, die ersatzweise die spezifischen Steueranliegen der Buchbranche betreue, müsse nun erst zwischen Bund und Ländern gefunden und abgestimmt werden, so eine Erkenntnis des Treffens. "Dies wird ein langwieriger Prozess werden, auf den der Börsenverein den ihm möglichen Einfluss im Sinne einer einheitlichen und rechtssicheren Lösung nehmen wird", so Kyra Dreher.