"Die Mitglieder des Landesverbands Nordrhein-Westfalen im Börsenverein haben auf ihrer letzten Hauptversammlung am 6. Mai in Bonn den Vorstand beauftragt, Voraussetzungen zur Auflösung des Landesverbandes NRW bei gleichzeitiger Verschmelzung mit dem Bundesverband zu prüfen.
Auf der Länderratssitzung am 9. September stellte der Justiziar des Bundesverbands Änderungen in der Verbandssatzung des Bundes vor, die für den Fall einer Verschmelzung eines Landesverbandes mit dem Bundesverband notwendig werden. Laut Satzung bedarf jedwede Satzungsänderung der vorherigen Zustimmung des Länderrats und der nachfolgenden Zustimmung durch die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes.
Die Vorsitzenden der Landesverbände haben auf ihrer Klausurtagung am 27. Oktober in Bremen die Auswirkungen der vorgeschlagenen Satzungsänderungen auf die Struktur des Gesamtvereins einerseits und die Leistungsfähigkeit des Bundesverbandes und der einzelnen Landesverbände andererseits diskutiert und sind mehrheitlich zu dem Schluss gelangt, auf der nächsten Länderratssitzung am 24. Februar 2011 einer Satzungsänderung zuzustimmen, um allen Mitgliedern des Gesamtvereins auf der kommenden Hauptversammlung des Börsenvereins am 10. Juni 2011 die Möglichkeit zu geben, über die Satzungsänderung zu diskutieren und abzustimmen. Voraussetzung dafür ist eine vorherige Abstimmung der geplanten Änderungen mit den Landesverbänden. Die Vorsitzenden der Landesverbände mit Ausnahme des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen erklären jedoch einstimmig, dass die Zustimmung der Länder keine Zustimmung zur Satzungsänderung im Prinzip darstellt, sondern lediglich den Weg zu einer breiten und demokratischen Beschlussfassung durch alle Mitgliedsunternehmen des Börsenvereins auf der kommenden Hauptversammlung des Börsenvereins in Berlin ermöglichen soll.
Weiterhin stellen die Vorsitzende der Landesverbände mit Ausnahme des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen fest, dass die bislang bekannt gewordenen Maßnahmen zur Kosten- und Effizienzsteigerung der Verbandsarbeit durch Verschmelzung eines Landesverbandes mit dem Bundesverband keinesfalls ausreichen, um eine so wesentlich in die Struktur unseres Gesamtvereins eingreifende Satzungsänderung zu legitimieren. Im Gegenteil: Die Vorschläge unterstreichen eindrucksvoll die Notwendigkeit der regionalen Mitgliederbetreuung, wie sie durch die einzelnen Landesverbände sicher gestellt wird.
Die projektierten Kosteneinsparungen durch die geplante Verschmelzung sind unserer Meinung nach nicht belastungsfähig und könnten durch interne Maßnahmen auf Landesverbandsebene ebenso erzielt werden. Darüber hinaus würde durch dieses Vorgehen die aktive Mitwirkung der Mitgliedsunternehmen sowie das ehrenamtliche Engagement auf Landesebene deutlich eingeschränkt werden, da in der Konsequenz nur noch die Hauptversammlung des Bundesverbandes die Möglichkeit der direkten Mitbestimmung durch die Mitgliedsunternehmen ermöglichen würde."
Die Vorsitzenden der Landesverbände
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin-Brandenburg
Hessen
Niedersachsen-Bremen
Rheinland-Pfalz
Region Nord (Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern)
Saarland
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Bremen