Rechtsprechung

Bundesverwaltungsgericht bestätigt GEZ-Gebühren für PC

27. Oktober 2010
von Börsenblatt
Die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer bleibt bestehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Zwei Rechtsanwälte und ein Student hatten gegen die monatliche Gebühr von 5,76 Euro geklagt. Sie hatten argumentiert, dass sie ihre Computer gar nicht zum Rundfunkempfang nutzen.

Die Verwaltungsrichter haben entschieden, dass ein internetfähiger PC ein Rundfunkempfangsgerät ist - unabhängig davon, ob darauf tatsächlich Hörfunk- oder Fernsehsendungen genutzt werden. Das entspräche auch dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag.

Die Gebühr wird immer dann fällig, wenn es im Haushalt keine anderen Empfangsgeräte wie Radio oder Fernseher gibt. Derzeit betrifft das rund 200.000 Gebührenzahler in Deutschland.