Die Richter monierten, dass die Werbung für das Buch, das vor 10 Jahren schon einmal in einer Luxusversion für 3.500 Mark erschienen war, irreführend sei und den Kunden über wesentliche Merkmale der Ware täusche. Durch die Aufmachung und Bewerbung des aktuellen Bandes denke der "durchschnittliche Leser von Kunstbüchern", dass die günstige Variante von 2009 inhaltlich mit dem Prachtband von einst identisch sei. Das sei aber nicht der Fall, so die Kölner Richter. 17 Abbildungen würden komplett von der Vorgängerausgabe abweichen, 57 Bilder andere Aufnahmen des selben Shootings zeigen. Das sei bei 400 Abbildungen insgesamt durchaus eine "relevante Größenordnung".
Verleger Lothar Schirmer hatte im November gegenüber boersenblatt.net deutlich gemacht, dass er mit dem juristischen Schritt gegen Taschen "handfeste verlegerische Interessen" verteidige: "Wir haben bei Schirmer Mosel acht Helmut Newton-Bücher im Programm, an denen wir exklusive Weltrechte halten. Wir sind also als Wettbewerber unmittelbar davon betroffen, wenn Taschen mit falschen Beschreibungen sein Newton-Produkt verkauft."
Die Hoffnung des Taschen Verlags, dass die Richter dem Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung stattgeben, hat sich mit der vorliegenden Entscheidung nicht erfüllt. Der Verlag darf das Buch nicht mehr in der vorliegenden Ausstattung vertreiben.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Taschen Verlag kann innerhalb von einem Monat Berufung vor dem Kölner Oberlandesgericht einlegen.