Kunstbuch

"Wir haben handfeste verlegerische Interessen zu verteidigen"

23. November 2009
Redaktion Börsenblatt
Der Münchner Verlag Schirmer Mosel zieht gegen den Kölner Konkurrenten Taschen vor Gericht. Streitpunkt: Die aktuelle Auflage von Helmut Newtons "Sumo". Ein Interview mit Verleger Lothar Schirmer.
Warum gehen Sie gegen die aktuelle „Sumo“-Ausgabe von Taschen vor?
Schirmer: Manchmal muss man Mitbewerber – speziell solche mit globalen Ambitionen – daran erinnern, dass in Deutschland die Gesetze für alle gelten. Wir haben bei Schirmer Mosel acht Helmut Newton-Bücher im Programm, an denen wir exklusive Weltrechte halten. Wir sind also als Wettbewerber unmittelbar davon betroffen, wenn Taschen mit falschen Beschreibungen sein Newton-Produkt verkauft. Die „neue“ Ausgabe von ”Sumo« ist, wie wir festgestellt haben, keinesfalls inhaltlich mit der alten identisch, wird aber als preiswerte identische Ausgabe angeboten und beworben. Es ist eher eine ästhetische Verstümmelung und zwar auch dann, wenn das mit Billigung des Newton-Nachlasses geschehen sein sollte.

Sie waren selbst einmal Verleger von Helmut Newton. Kratzt es auch persönlich etwas an der Ehre, wenn Taschen nach der exklusiven Sonderausgabe nun versucht, auf breiter Ebene an Newtons „Sumo“ zu verdienen?
Schirmer: Wie schon gesagt: Wir waren nicht, wir sind Verleger von Helmut Newton. Ihre Fragestellung zeigt schon, wie wichtig es ist, das ins Gedächtnis zu rufen. Wir haben handfeste verlegerische Interessen zu verteidigen. Ob Sie das nun als Frage der Ehre, der moralischen oder der materiellen Notwendigkeiten ansehen, will ich gern Ihnen und Ihren Lesern überlassen. Jedenfalls: Wer Eier aus unserem Nest nimmt, wird dies nicht folgenlos tun. Solche Fälle mehren sich übrigens derzeit und Sie würden sich wundern, wie kunstvoll dabei manchmal vorgegangen wird. Wohl eine Folge der Finanzkrise.

Wie geht es mit dem Verfahren jetzt weiter?

Schirmer: Das sollten Sie Herrn Taschen fragen. Es zwingt ihn ja keiner, seine „Sumo-Verstümmelung“ als Original zu verkaufen. Das Gericht jedenfalls hat es ihm zunächst untersagt. Was den rechtlichen Gang der Dinge anbetrifft, so möchte ich in dieses vor Gericht schwebende Verfahren nicht spekulierend eingreifen