Das teilte die Berliner Senatsverwaltung mit. Die Anträge auf Mittel aus dem Soforthilfeprogramm V könnten ab 18. Mai, 9:00 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin (www.ibb.de) eingereicht werden.
Die Höhe der Soforthilfe betrage bis zu 25.000 Euro und orientiere sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für die auf die Antragstellung folgenden drei Monate (für die Bereiche Gastronomie / Hotellerie / Tourismus den erwarteten Liquiditätsbedarf bis Ende des Jahres). In begründeten Einzelfällen kann eine Soforthilfe über 25.000 Euro beantragt werden.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen,
- welche nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden
- mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalent)
- mit Betriebsstätte oder Unternehmenssitz in Berlin und
- die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sind.
Erste Auszahlungen seien ab dem 25. Mai 2020 zu erwarten.
Weitere Informationen und einen ausführlichen FAQ-Katalog findet sich auf den Seiten der Investitionsbank Berlin voraussichtlich ab Mittwoch, 13. Mai.
Wirtschaftssenatorin Ramona Pop sagt: "Die Folgen der Pandemie trifft die Berliner Unternehmen deutlich, einige Branchen, wie die Tourismusbranche, besonders stark. Für den Berliner Mittelstand setzen wir ein neues Programm auf, wir lassen als Land unsere Unternehmen nicht allein. Dort, wo Bundeshilfen nicht greifen, werden wir tätig. Dies entbindet den Bund jedoch nicht aus seiner Verantwortung, seine Programme endlich auch für den Mittelstand zu öffnen. Der Bund ist weiterhin gefordert, uns und die Unternehmen bei dieser Herausforderung nicht alleine zu lassen."
IBB-Vorstandsvorsitzender Jürgen Allerkamp ergänzt: "Die IBB setzt innerhalb weniger Wochen nach den Soforthilfeprogrammen I, II und IV ein weiteres Förderprogramm um, damit die Berliner Unternehmen durch die wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommen." Einschließlich des Förderprogramms Soforthilfe V erhalte nun der überwiegende Teil aller Berliner Unternehmen öffentliche Coronahilfen.
Im Mittelpunkt der Förderung stehe der KfW-Schnellkredit, der vorrangig in Anspruch zu nehmen sei. Soweit dieser in Anspruch genommen werden kann, bestehe die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent zu beantragen. Soweit der KfW-Schnellkredit nicht in Anspruch genommen werden könne oder soweit er belegbar nicht ausreiche, könne alternativ zum Tilgungszuschuss einen Zuschuss gezahlt werden.