Die Länder- und Städteregelungen im Überblick

Corona-Krise: Hier geht nichts ohne Maske!

21. April 2020
von Börsenblatt
Buchhandlungen dürfen seit 20. April in den meisten Bundesländern wieder öffnen. In welchen Ländern und Städten welche Regelungen zum Tragen von Alltagsmasken gelten und wie viele Kunden in Ihren Laden dürfen, sehen Sie in diesem kompakten Überblick. Die Daten werden fortlaufend aktualisiert.  
Die beschlossene bundesweit geltende Regelung:
  • Eine allgemeine Pflicht zum Tragen von Mund- und Nasenmasken (Alltagsmasken) haben die Regierungschefs bei ihr Telefonkonferenz in der vergangenen Woche nicht beschlossen. Es soll lediglich eine „dringende Empfehlung“ ausgesprochen werden, Alltagsmasken beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen.
  • Erste Städte und Länder haben im Zug der Öffnung des Einzelhandels eine Maskenpflicht ausgesprochen.

Einen Überblick der Laden-Öffnungen und Exit-Stragien der Bundesländer bekommen Sie hier.

 
Die folgenden länderspezifischen Regelungen werden laufend aktuell ergänzt: 

Baden-Württemberg

Mund- und Nasenschutz:

  • Ab dem 27. April gilt in ganz Baden-Württemberg die Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr.
  • In Sulz am Neckar und in Kirchheim/Teck gilt diese Pflicht bereits seit dem 17. April in der Öffentlichkeit

Abstandsregelung im Laden:

  • 1 Person auf 20 Quadratmetern, Personal eingeschlossen
  • Mindestabstand 1,5 Meter
Bayern

Mund- und Nasenschutz:

  • Ab 27. April gilt in ganz Bayern die Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; Kinder bis 7 Jahre sind ausgenommen

Abstandsregelung im Laden:

  • 1 Kunde auf 20 Quadratmetern
  • Mindestabstand 1,5 Meter
Berlin

Mund- und Nasenschutz:

  • Mund- und Nasenschutz wird in Berlin für Geschäfte dringend empfohlen. Im öffentlichen Personennahverkehr ist ab 27. April eine textile Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.
    Update, 28. April: Für Berliner*innen besteht ab 29. April die Verpflichtung, in Ladengeschäften einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Abstandsregelung im Laden:

  • Mindestabstand 1,5 Meter
  • 1 Person auf 20 Quadratmetern
Brandenburg

Mund- und Nasenschutz:

  • Udate, 24. April: In Brandenburg gilt ab 27. April eine Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr −  für alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr.
  • In Potsdam galt schon zuvor ab 27. April eine Maskenpflicht sowohl beim Einkaufen als auch im Personennahverkehr.

Abstandsregelung im Laden:

  • Mindestabstand 1,5 Meter
  • In Wartebereichhen dürfen sich nicht mehr als 10 Personen gleichzeitig aufhalten
  • Strenge Steuerung des Zutritts
Bremen

Mund- und Nasenschutz:

  • In Bremen will der Senat am Freitag (24. April) eine Maskenpflicht beschließen, die ab 27. April in Geschäften und im Personennahverkehr gelten soll; bislang werden die Alltagsmasken insbesondere im Einzelhandel dringend empfohlen.

Abstandsregelung im Laden:

  • Mindestabstand 1,5 Meter
Hamburg

Mund- und Nasenschutz:

  • In Hamburg gilt ab 27. April eine Maskenpflicht im Läden und im öffentlichen Nahverkehr.

Abstandsregelung im Laden:

  • Mindestabstand 1,5 Meter
Hessen

Mund- und Nasenschutz:

  • In Hessen gilt ab 27. April eine Alltagsmaskenpflicht in Geschäften und im Personennahverkehr.
  • In Hanau gilt bereits seit dem 20. April eine Maskenpflicht im Einzelhandel und in Bussen der Hanauer Straßenbahn.

Abstandsregelung im Laden:

  • 1 Person auf 20 Quadratmetern, Personal eingeschlossen
  • Mindestabstand 1,5 Meter
Mecklenburg-Vorpommern

Mund- und Nasenschutz:

  • In Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung am heutigen Mittwoch beschlossen, dass ab 27. April eine Alltagsmaske in Geschäften verpflichtend getragen werden muss. Im öffentlichen Personennahverkehr war eine textile Mund-Nasen-Bedeckung schon als Pflicht vorgesehen.

Abstandsregelung im Laden:

  • 1 Kunde auf 10 Quadratmetern
  • Mindestabstand 1,5 Meter
Niedersachsen

Mund- und Nasenschutz:

  • Niedersachsen führt ab 27. April eine Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen im Einzelhandel ein.
  • Update, 24. April: Osnabrück führt die Maskenpflicht bereits ab Samstag, den 25. April ein. Vorgeschrieben sind die Masken im Bus, in allen Verkaufsstellen, also allen Geschäften, aber auch etwa in der Post und in Banken und auf dem Wochenmarkt. Auch an der Bushaltestelle müssen Mund und Nase bereits bedeckt sein. Ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahren. In städtischen Gebäuden sind Masken zu tragen.
  • Die Städte Wolfsburg (ab 20.04.) und Braunschweig (ab 25.04.) haben früher eine Maskenpflicht.

Abstandsregelung im Laden:

  • 1 Kunde auf 10 Quadratmetern
  • Mindestabstand 1,5 Meter
Nordrhein-Westfalen

Mund- und Nasenschutz:

  • In NRW gilt ab 27. April eine Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen im Einzelhandel. Das wurde am Mittwoch beschlossen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
  • Münster hatte eine Maskenpflicht ab 27. April im Einzelhandel und im ÖPNV bereits zuvor verfügt.

Abstandsregelung im Laden:

  • 1 Person auf 10 Quadratmetern, Personal eingeschlossen
  • Mindestabstand 1,5 Meter
Rheinland-Pfalz

Mund- und Nasenschutz:

  • Rheinland-Pfalz führt ab 27. April eine Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen im Einzelhandel ein.

Abstandsregelung im Laden:

  • 1 Person auf 10 Quadratmetern
  • Mindestabstand 1,5 Meter
Saarland

Mund- und Nasenschutz:

  • Das Saarland führt ab 27. April eine Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen im Einzelhandel ein.

Abstandsregelung im Laden:

  • Mindestabstand 2 Metern
  • 1 Kunde pro 20 Quadratmetern
Sachsen

Mund- und Nasenschutz:

  • In Sachsen ist der Mund- und Nasenschutz in Läden und im öffentlichen Nahverkehr seit dem 20. April verpflichtend. "Kinder müssen nur dann eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind. Wann ein Kind dazu in der Lage ist, entscheiden die Eltern. Eine Altersgrenze wird nicht vorgegeben", so Staatsministerin Petra Köpping.

    Abstandsregelung im Laden:

    • 1 Kunde auf 20 Quadratmetern
    • Mindestabstand 1,5 Meter
    Sachsen-Anhalt

    Mund- und Nasenschutz:

    • In Sachsen-Anhalt gilt ab dem 23. April eine Maskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr.

    Abstandsregelung im Laden:

    • 1 Kunde auf 20 Quadratmetern
    • Mindestabstand 1,5 Meter
    Schleswig-Holstein

    Mund- und Nasenschutz:

    • In Schleswig-Holstein gilt ab dem 29. April eine Maskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr

    Abstandsregelung im Laden:

    • 1 Kunde auf 10 Quadratmetern
    • Mindestabstand 1,5 Meter
    Thüringen

    Mund- und Nasenschutz:

    • In Thüringen gilt ab dem 24. April eine Maskenpflicht für Läden und im Personennahverkehr. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres gilt die Maskenpflicht nicht.

    Abstandsregelung im Laden:

    • Mindestabstand 1,5 Meter