Die Sächsische Aufbaubank SAB teilt mit, sie habe alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, "um Fehlleitungen öffentlicher Mittel zu vermeiden." Die Auszahlung der Soforthilfe-Zuschüsse des Bundes (für Selbstständige und Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitern) wird bis zur Klärung des Sachverhaltes gestoppt.
Die zinslosen Darlehen des Freistaates Sachsen im Rahmen des Pakets "Sachsen hilft sofort" sind davon nicht betroffen. Sie können seit dem 17. April auch von größeren Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz über einer Million Euro (2019) beantragt werden (Höhe des Darlehens: bis zu 100.000 Euro).
Anträge können für beide Programme weiterhin gestellt werden. Die SAB weist aber darauf hin, beim Aufruf der Website unbedingt auf die richtige Schreibweise zu achten.
- Zur Förderseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB) geht es hier.
- Das Förderportal für die Antragstellung der Corona-Soforthilfen auf der SAB-Homepage steht unter folgendem Link: https://portal.sab.sachsen.de/login
Anträge und Auszahlungen in NRW sollen wieder anlaufen
Nordrhein-Westfalen hatte die Auszahlung und die Anträge auf Soforthilfe nach ähnlichen Betrugsfällen kurz vor Ostern ebenfalls gestoppt. Die Antragstellung soll am heutigen Freitag (17. April) mit zusätzlichen Sicherheitsprüfungen im Hintergrund wieder anlaufen unter https://soforthilfe-corona.nrw.de. Das gilt auch für die Auszahlungen.
"Wichtig ist, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller im Netz trotzdem weiter wachsam sind", so der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul in der entsprechenden Ankündigung. Besonders skeptisch müssten Nutzer bei für Behörden ungewöhnlichen Endungen von Internet-Adressen sein - wie beispielsweise ".info" oder ".com".
Eine aktuelle Übersicht zu allen Soforthilfen des Bundes und der Länder finden Sie hier.