Lena Falkenhagen, die Bundesvorstitzende des VS, sagt dazu in einer Mitteilung: "Die Bundesregierung und die umsetzenden Landesregierungen müssen dringend nachjustieren. Autorinnen und Autoren zahlen sich die Vergütung für ihre Erwerbstätigkeit aus den eigenen Einnahmen." Der VS fordere die Berücksichtigung eines angemessenen Unternehmer*innen-Einkommens in Notsituationen. "Schriftstellerinnen und Schriftstellern ist mit Liquiditätshilfen, die nur für Geschäftsmiete und Leasingraten gedacht sind, nicht geholfen", so Lena Falkenhagen weiter.
Falkenhagen erklärt, die Umsetzung sei in vielen Bundesländern erratisch gewesen. Die Bedingungen für die Förderung mit den Geldern im Rahmen der Corona-Hilfe seien an manchen Stellen täglich verändert worden. Dabei seien diese Anpassungen meist zum Nachteil der freien und soloselbständigen Antragstellerinnen oder Antragstellern.
Dadurch würden in den meisten Bundesländern viele Schriftstellerinnen und Schriftsteller durch das Netz der Unterstützungsfonds fallen. "Für viele Autorinnen und Autoren bleibt aktuell nur, das erleichterte ALG II zu beantragen. Wir warten noch auf die Einlösung des Versprechens 'insbesondere in Not geratenen Künstlerinnen und Künstlern' mit geschärften Förderprogrammen unterstützen zu wollen." Die kulturelle Vielfalt in Deutschland und der EU drohe zu schrumpfen, wenn man Kunst- und Kreativschaffende jetzt nach der "one size fits all"-Lösung behandeln würde.
"Das besondere Regelungen sinnvoll und zulässig sind, zeigen Regelungen wie die Buchpreisbindung und die Grundgedanken des Urheberrechts. Für Künstlerinnen und Künstler könne man eine Professionalität u.a. an der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse festmachen", schlägt Falkenhagen vor.