Soforthilfe von Börsenverein und Sozialwerk

Zuschüsse für kleinere Ausbildungsbetriebe

9. April 2020
Redaktion Börsenblatt
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und das Sozialwerk des Deutschen Buchhandels unterstützen die Ausbildung in kleinen Verlagen und Buchhandlungen, die durch die Corona-Krise die Gehaltszahlungen ihrer Auszubildenden nicht mehr gewährleisten können.

Dazu stellt das Sozialwerk 50.000 Euro zur Verfügung. Betriebe können bei der Abteilung Berufsbildung des Börsenvereins eine einmalige Fördersumme von 600 Euro je Unternehmen beantragen, wie der Börsenverein informiert.

"Gerade kleinere Buchhandlungen und Verlage sind durch die Corona-Krise in finanzielle Not geraten. Wer ausbildet, den treffen die Folgen der Krise gleich doppelt: Bei Auszubildenden haben Unternehmen keine Möglichkeit Kurzarbeit anzumelden. Hinzu kommt, dass die IHK-Abschlussprüfungen in diesem Jahr verschoben werden müssen. Die Ausbildungsverhältnisse verlängern sich also bei Absolvent*innen um mindestens zwei Monate. Viele Betriebe stehen so schnell an dem Punkt, dass sie die Gehälter ihrer Auszubildenden nicht mehr zahlen können. Hier setzt unsere Förderung an: Gemeinsam mit dem Sozialwerk unterstützen wir die Ausbildungsbetriebe, um die Zukunft der Unternehmen und der Auszubildenden zu sichern", sagt Monika Kolb, Bildungsdirektorin des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

"Die Unterstützung junger oder in Not geratener Menschen in der Buchbranche ist ein zentrales Anliegen des Sozialwerks des Deutschen Buchhandels. Deshalb wollen wir gerade jetzt in der Krise gemeinsam mit der Berufsbildung sinnvolle Unterstützung leisten. Gut ausgebildete Buchhändler*innen und Verlagskaufleute sind elementar, um nach der Krise gemeinsam an der Zukunft der Branche zu arbeiten", sagt Rolf Nüthen, Geschäftsführer des Sozialwerks des Deutschen Buchhandels.

Kriterien zur Beantragung der Förderung

  • Das Unternehmen ist Mitglied im Börsenverein des Deutschen Buchhandels.
  • Das Unternehmen ist höchstens in Beitragsgruppe 15.
  • Jedes Unternehmen kann die Förderung einmalig beantragen, auch wenn mehr als eine Person in Ausbildung angestellt ist.
  • Der oder die Auszubildende ist von der Verschiebung der IHK-Abschlussprüfung betroffen.

Das Antragsformular ist unter www.boersenverein.de/bildung-karriere abrufbar