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Rheinland-Pfalz
Grundsätzliches
- Anträge für das Bundesprogramm können bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden.
- Außerdem gibt es eine eigene Soforthilfe des Landes unter dem Namen "Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz". Das Programm ergänzt die Zuschüsse des Bundes um günstige Sofortdarlehen. Es kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der Hausbank beantragt werden.
Für wen?
- Solo-Selbstständige und Klein-Unternehmen, die "in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die liquiden Mittel nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass)."
Wie viel?
Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent)
- bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
- bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):
- bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
- bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):
- Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich eines Landes-Zuschusses über 30 Prozent der Darlehenssumme. Insgesamt beträgt die Soforthilfe also bis zu 39.000 Euro
Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 tilgungsfrei, wie das Wirtschaftsministerium auf seiner Website mitteilt.
Die konkrete Ausgestaltung dieser Darlehen scheint allerdings noch nicht ganz klar zu sein. Denn bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, die das Programm betreut, heißt es: Nur Unternehmen mit mehr als 10, jedoch weniger als 30 Beschäftigten könnten in Kürze zusätzlich eine Soforthilfe aus Mitteln des "Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz" über ihre Hausbank beantragen: "Es handelt sich hierbei um ein Darlehensprogramm mit einem ergänzenden Zuschuss."
Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 tilgungsfrei.
Zentrale Anlaufstelle: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Informationen zur Soforthilfe des Bundes: auf dieser Website des Wirtschaftsministeriums und dieser Website der Bank (mit FAQ und allen Unterlagen)
Antrag auf Soforthilfe des Bundes: hier abrufbar, weitere gebündelte Unterlagen wie FAQ und Bearbeitungshinweise gibt es gebündelt hier.
Informatonen zum Kreditprogramm: hier abrufbar, Hotline: 06131 / 6172-1333
Unterstützung: Im Wirtschaftsministerium von Rheinland-Pfalz steht die Stabsstelle Unternehmenshilfe für Auskünfte zur Verfügung: Tel: 06131/16-5110, E-Mail: unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de.
Hilfe vom Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland des Börsenvereins: Hier gibt es Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartnerinnen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)
Anzumerken wäre, dass Baden-Württemberg (klammheimlich) die Voraussetzungen etwas entschärft hat. Hieß es anfangs noch "Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten." ist das im Antrag und auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums geändert in "..., als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens einer Person bestreiten."
Wo bleibt die Soforthilfe für Sachsen? Während in allen anderen Ländern die Kleinunternehmer die Möglichkeit haben Soforthilfe zu beantragen, bleibt den Sachsen nur ein Darlehen aufzunehmen und sich somit zu verschulden.
Hier läuft was schief!!!