Ausgefallene Konzerte der Rundfunkorchester

ARD bietet Soforthilfen für Musikverlage

24. März 2020
Redaktion Börsenblatt
Um Einnahmeausfälle wegen abgesagter Konzerte der Rundfunkorchester aufgrund der Corona-Krise abzufedern, haben sich ARD und Deutschlandradio über Soforthilfen für Musikverlage und Urheber*innen verständigt.

Das teilte die ARD mit. Auf die Soforthilfe hätten sich ARD und Deutschlandradio unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) mit dem Deutschen Musikverleger-Verband (DMV) verständigt. 

Für Noten wird weiter gezahlt

Zur Abmilderung der Einbußen wird eine im Jahr 2016 geschlossene Rahmenvereinbarung über die Anmietung von Noten für Aufführungen der Rundfunkorchester so modifiziert, dass die Zahlungsströme nicht abbrechen, heißt es weiter. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2020 und ist auf ein Jahr befristet. 

"Da wir eine Pauschalvereinbarung geschlossen haben, können wir deren Regelungen vorübergehend so modifizieren, dass Musikverlage, Urheberinnen und Urheber trotz der Absagen ihr Geld bekommen", erläutert ARD-Verhandlungsführer Peter Wiechmann vom Justiziariat des SWR die Initiative: "Außerdem werden wir die Jahresabrechnungen beschleunigen, damit schnell Geld für die Überbrückung anderweitiger Ausfälle fließt."

Der Verhandlungsführer des DMV, Thomas Tietze (Bärenreiter Verlag), begrüßt die Initiative als wichtiges Zeichen der Solidarität in einer für die klassischen Musikverlage sehr schwierigen Situation. "Ich freue mich sehr, dass so die zu einem erheblichen Teil existenzgefährdenden Einnahmeverluste bei Musikverlagen, Urheberinnen und Urhebern ein wenig abgemildert werden können, und bedanke mich bei der ARD für dieses Entgegenkommen", lässt sich Tietze zitieren.