Unter dem Link
werden Soforthilfe-Maßnahmen für Kunstschaffende und Solo-Selbstständige kontinuierlich zusammen getragen und nach Bundesland vorgestellt, die bereits in Kraft sind.Ab 23.3.2020 werden alle Bundesländer nach und nach Meldeformulare online stellen. Diese Seite sollte regelmäßig nach Updates überprüft werden.
Beispiele: In Berlin ist geplant, 20.000 Anträge von Freiberuflern aller Sparten mit bis zu je 15.000 Euro Einmalzahlung zu fördern. In NRW können KSK-Mitglieder eine Soforthilfe über 2000 Euro beantragen. Als Nachweis sind u.a. Verträge mit Veranstalterinnen vorzulegen.
Wer über diese Nachweise nicht verfügt, weil es eine Handschlag-Verabredung mit dem Buchhändler war, sollte ihn bitten, nachträglich einen kurzen Vertrag sowie eine Veranstaltungsabsage zu übersenden. Autorinnen sollten darauf hinweisen, dass der Buchhandel nicht regresspflichtig ist und auf die Dokumentationspflicht beim Beantragen der Soforthilfen verweisen.
ACHTUNG
Die Bedingungen der unterschiedlichen Hilfsmaßnahmen der Bundesländer sollten aufmerksam gelesen werden. Einige sind nicht rückzahlbar, andere erfordern bestimmte Einkommens- oder andere Nachweise und verlangen etwa zunächst erst den Verbrauch der Sparrücklagen.
Verwertungsgesellschaft/en
Die VG Wort hat einen Sozialfonds für in Not geraten Wahrnehmungsberechtigte. Er kann aus mindestens 10 % des Gesamtvolumina der Jahreseinnahmen der VG Wort bestehen.
Informationen und Richtlinien des Sozialfonds. Antrag oder Fragen stellen an: katrin.schrader@vgwort.de
Die GEMA erlässt zurzeit allen Betrieben die laufenden Gema-Gebühren für die nächsten zwei Monate. Dies kann auch für Buchhändlerinnen relevant sein. Zudem stellt sie 40 Millionen Euro für Mitglieder in Not zur Verfügung. Hier sind Textdichterinnen zum Beispiel Mitglieder. Informationen
Die österreichische Verwertungsgesellschaft Literar Mechana zahlt auf Antrag und mit Nachweis ausgefallener Lesungen etc. ihren Wahrnehmungsberechtigten innerhalb von wenigen Tagen Unterstützung aus einem Sonderfond von 1 Million Euro. Es wird nach Einzelfall entschieden, mir sind u.a. Summen um bis zu 2.000 Euro bekannt und eine Überweisung innerhalb von vier Tagen. Informationen
Formloser Antrag mit Nachweisen des Veranstaltungsausfalls (Vertrag + Absage): rauch@literar.at
Die Schweiz legt ein 264-Millionen-Euro-Hilfspaket für die Kulturbranche auf.
Informationen: http://www.suisseculturesociale.ch/index.php?id=153
https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/coronavirus.html
SENKUNG LAUFENDER KOSTEN
KSK-Beitrag
Bei erheblichen Einnahmeverlusten ist eine Senkung der KSK-Beiträge angeraten. In besonders schwerwiegenden Fällen wird die KSK eine Aussetzung der Beitragszahlung bei fortgesetztem Versicherungsschutz prüfen.
Informationen und Änderungs-Antrag
Einkommenssteuer
Das Bundesministerium der Finanzen hat eine erleichterte Stundung von künftigen Steuerzahlungen verordnet. Außerdem wurde die Herabsetzung der Vorauszahlung sowie das Aussetzen von Vollstreckung beschlossen. Informationen.
Antrag auf Herabsetzung
Als Erste hatte das Bayerische Landesamt für Steuern das Antragsformular "Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus" zum Download angeboten (Via Haufe-Webseite). Das gleiche Formular ist inzwischen auf den Internetseiten der meisten anderen Landesfinanzbehörden zu finden, so dass es überall verwendet werden kann.
Gegebenfalls sollte, sofern vorhanden, der Steuerberater um zügige Beantragung der Aussetzung der Vorauszahlungen gebeten werden. Link für den Steuerberater.
Kreditzahlungen
Laufende Kredite für Immobilie oder andere Investitionen sind bei immer mehr Banken reduzierbar oder mitunter auch akut für einen Monat aussetzbar. Schreiben an die Bank.
Krankenversicherungsbeitrag
Als Selbständige kann bei der Krankenkasse darum gebeten werden, aufgrund der wesentlich geringeren Umsatzprognose den Beiträge auf den Mindestbeitragssatz herabzusetzen.
INFORMATIONEN ZU RESIDENZ-STIPENDIEN & PROJEKTGELDERN
Die Ausschreibungen für Literatur- und Übersetzungs-Residenzstipendien sind ausgesetzt, wie etwa via Goethe-Institut: https://www.goethe.de/de/kul/ser/rep.html
In Deutschland ist es Sache der Bundesländer und Kommunen, wie mit nicht wahrgenommenen Residenz-Stipendien, die oft monatliche Zahlungen an Autorinnen oder Übersetzer implizieren, umgegangen wird. In Berlin wird der Stadtsenat demnächst dazu entscheiden. Verschiedene Verbände appellieren, die Zahlungen auch dann zu tätigen, wenn das Stipendium aufgrund der Corona-Sicherheitsmaßnahmen nicht angetreten werden kann.
Zu Projekt-Fördermitteln (auch für Autorinnen relevant, wenn sie z.B. kleinere Veranstaltungen oder Festivals mitorganisierten) entscheiden ebenfalls die Bundesländer.
Berlin etwa rät: „Hinweise zu bereits bewilligten Projektförderungen: Bei Absage der Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt können die angefallenen Kosten als zuwendungsfähige Ausgabe anerkannt werden, ggf. kann die Maßnahme digital durchgeführt werden oder später nachgeholt werden.“
https://www.berlin.de/sen/kultur/aktuelles/
ALG II – GRUNDSSICHERUNG?
Freiberuflerinnen haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Diese Sozialleistung orientiert sich an den Einkommensverhältnissen aller Familienmitglieder und sichert das Existenzminium, das sowohl die aktuellen Unterkunftskosten beinhaltet sowie finanzielle Mittel zum Lebensunterhalt abzgl. der vorhandenen Einkommensarten.
Ab 1. April, so Pläne aus dem Bundeskabinett, könnte für den „Hartz-IV-Antrag die Vermögensprüfung für ein halbes Jahr aussetzen, was eine raschere Abwicklung ermöglicht.
RETTUNGSSCHIRM/E DES BUNDES – bis zum Freitag, 27.3.2020 in den Beschlussrunden Kabinett, Bundestag und Bundesrat. Erst danach folgt die Umsetzungsperiode. Insgesamt sollen 600 Milliarden auf unterschiedliche Weise zum Einsatz kommen (Steuerminderungen, Kredite, Bürgschaften, teilweise Auszahlungen, Lockerung Hart IV-Regeln, Mietübernahme etc.)
Ein erstes Rettungspaket wurde auf 40 Milliarden beziffert, davon 30 als Kredite, 10 Milliarden als Soforthilfen für mind. 5 Mio. Selbständige plus Kleinstunternehmer.
Informationen:
https://www.tagesschau.de/inland/bundesregierung-rettungsschirm-101.htm…;
Für Freie und Kleinstunternehmen: 40 Millionen
Einem weiteren Entwurf zufolge soll es für Kleinunternehmen (z.B. Buchläden), Soloselbständige und Freiberuflerinnen eine nicht rückzahlbare Einmalzahlung von 9000 Euro für drei Monate geben. Dies soll am 23.3. vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Informationen:
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesetzesentwurf-solo-s…;
Für Unternehmen (also auch Verlage): 600 Millionen
Der Entwurf soll am 23.3. beschlossen werden:
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/coronakrise-gesetzesen…;
Für Kliniken: 3 Milliarden
Zur Finanzierung weiterer Hilfsmaßnahmen wird ein Nachtragshaushalt über 156 Milliarden Euro aufgelegt.
Informationen:
https://www.dw.com/de/regierung-schnürt-riesiges-rettungspaket-gegen-corona-folgen/a-52872958
KREDITE AUFNEHMEN?
Die Bremer Stadtverwaltung hat m.E. drei übersichtliche Beispiele für Kreditmöglichkeiten für Selbständige, auch der Kultur, zusammen getragen. Ob eine zusätzliche Verschuldung wirklich Hilfe ist, sollte nach eigener sorgfältigster Erwägung entschieden werden. Informationen
ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND UPDATES FÜR DIE BUCHBRANCHE
https://www.facebook.com/schriftstellerverband/
https://www.facebook.com/fairerbuchmarkt/
http://europeanwriterscouncil.eu/corona-crisis-for-european-culture/
Empfehlung: nicht länger als eine Stunde / Tag informieren - Seelenhygiene!
ALLGEMEINE UND STÄNDIG AKTUALISIERTE INFORMATIONEN FÜR SOLO-SELBSTÄNDIGE DER KULTURBRANCHE
Online bei Kreative Deutschland
Online bei Verdi
https://selbststaendige.verdi.de/beratung/corona-infopool/++co++aa8e1eea-6896-11ea-bfc7-001a4a160100
WER NOCH KANN, SPENDET:
WAS KANN ICH TUN – ZUM BEISPIEL LESUNGEN LIFESTREAMEN?
Ja, nur zu. In nächster Zeit braucht Autor*innen dafür auch keine Rundfunklizenz erwerben, die der Medienstaatsvertrag sonst vorsähe.
Informationen dazu:
https://www.sueddeutsche.de/medien/livestreams-rechtlich-kultur-corona-…;
Rechtlich einwandfrei …
… dem Verlag Bescheid geben
… bei Lesungen aus anderen Büchern um Erlaubnis fragen
… wenn das auf einem kommerziellen Online-Weg geht, PayPal usw., bitte bei Lesungen aus Fremdwerken den Weg der Nutzungsrechte-Klärung wählen.
Livestream einem größeren Publikum sichtbar machen:
Z.B. bei https://twitter.com/streamkultur melden, dort entwickelt sich eine Art „Internet-Programm-Zeitschrift“ für diese Initiativen freier Künstlerinnen.
UND SONST?
Den Leserinnen mitteilen, dass die Buchhandlungen weiterhin Bestellungen online annehmen und analog versenden.
INFORMATIONSAUSTAUSCH MIT VERLAGEN
Nicht zu wissen, was vorgeht, ist oft beunruhigender als die Realität.
Deshalb Agenten bitten, Informationen einzuholen, oder den Verlags-Kontakten Fragen stellen.
Zum Beispiel diese:
- wird mein Buch verschoben?
- wird mein Buch abgesagt?
- werden Manuskripte überhaupt noch angekauft?
- wird der Verlag etwas für die März-Mai-Titel tun, und wenn ja, was?
- was kann ich tun, um Sichtbarkeit herzustellen?
- welche Folgen sind zu erwarten, dass Amazon die Vorbestellungen einschränkt?
- was ist, wenn der Verlag pleite geht?
Die deutsche Schriftstellerin und Journalistin Nina George ist Präsidentin des Autorendachverbands European Writers' Council. Der 1977 gegründete Zusammenschluss vertritt insgesamt rund 160.000 Kreative, die mit Sprache und Texten arbeiten.
Seit Februar 2019 vertritt George den Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) im Fachausschuss Urheberrecht des Deutschen Kulturrats.