Damit sollen Arbeitnehmer*innen in der Corona-Krise durch öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld vor Arbeitslosigkeit geschützt werden. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 13. März in einem Schnellverfahren einstimmig durchgewunken. Der Gesetzentwurf wurde in erster, zweiter und dritter Lesung beraten und direkt abgestimmt, teilt der Bundestag mit.
Der Entwurf war erst am Dienstag vom Bundeskabinett gebilligt worden (siehe Archiv). Mehr Unternehmen als bisher sollen die Leistung der Bundesagentur für Arbeit ab April beantragen können. Kurzarbeitergeld könnten danach Betriebe schon nutzen, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind (statt einem Drittel).
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.