Preiserhöhung für Büchersendung

Dämpfer vom Bundeskartellamt

3. März 2020
Redaktion Börsenblatt

Die erheblichen Preiserhöhungen beim Versand von Büchern stuft das Bundeskartellamt als nicht kartellrechtswidrig ein. Der Börsenverein "bedauert das erreichte Ergebnis" und will sich weiter bei der laufenden Novellierung des Postgesetzes für eine gesetzliche Regelung angemessener Versandkonditionen einsetzen.

Nach eingehenden Ermittlungen wird die deutsche Kartellbehörde die vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels im Juni 2019 gegen die Deutsche Post AG eingelegte Beschwerde nicht weiter verfolgen, teilt der Börsenverein mit. Das Bundeskartellamt habe keine ausreichendenden Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Preissteigerungen missbräuchlich im Sinne des Kartellrechts seien oder kleine und mittlere Buchhandlungen und Verlage in den Konditionen ohne sachlichen Grund gegenüber anderen Unternehmen diskriminiert werden. Damit bleibt es bei den Preiserhöhungen für die Bücher- und Warensendung (siehe Archiv).

Der Börsenverein konzentriert sich nun auf seine Bemühungen, im Rahmen der derzeit laufenden Novellierung des Postgesetzes günstige Versandkonditionen für das Kulturgut Buch gesetzlich zu verankern, heißt es weiter.

"Wir würdigen das Engagement des Bundeskartellamts, das sich intensiv mit der von uns eingelegten Beschwerde beschäftigt hat, gleichwohl bedauern wir das erreichte Ergebnis. Kleine und mittlere Buchhandlungen und Verlage werden durch die beträchtlichen Konditionenveränderungen – Preiserhöhungen von bis zu 60 Prozent und die Verringerung der Höchstmaße der Büchersendung – in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber großen Versendern stark beeinträchtigt. Wir bleiben in Kontakt mit dem Bundeskartellamt und werden es über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Zugleich setzen wir alles daran, über eine gesetzliche Regelung angemessene Versandkonditionen für Bücher langfristig zu verankern. Stationäre Buchhändler benötigen eine bezahlbare Möglichkeit, Bücher zu versenden, um sich gegenüber dem reinen Online-Handel zu behaupten. Für kleine und mittlere Verlage ist der Postweg elementar, um Bücher zu versenden, die im Buchhandel in der Breite nicht vorkommen", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Das Bundeskartellamt erkenne zwar in seiner Begründung das Ziel an, "die Versorgung der Bevölkerung mit Büchern – über eine Unterstützung auch kleiner und mittlerer Buchhandlungen und des mittelständischen Versandbuchhandels sicherzustellen". Kulturpolitische Ziele fielen aber nur dann ins Gewicht, wenn auch tatsächlich ein Kartellrechtsverstoß vorliege. Im Rahmen seiner Untersuchungen hat das Bundeskartellamt zahlreiche Auskünfte eingeholt, sich insbesondere Großkundenverträge der Deutschen Post vorlegen lassen und Gespräche mit der Deutschen Post sowie verschiedenen Marktteilnehmern geführt. Zudem habe sich das Bundeskartellamt mit der Bundesnetzagentur ausgetauscht.

Der Referentenentwurf zur Novellierung des Postgesetzes wird in Kürze erwartet. Der Börsenverein wird den Gesetzgebungsprozess eng begleiten.