"Wir würdigen das Engagement des Bundeskartellamts, das sich intensiv mit der von uns eingelegten Beschwerde beschäftigt hat, gleichwohl bedauern wir das erreichte Ergebnis. Kleine und mittlere Buchhandlungen und Verlage werden durch die beträchtlichen Konditionenveränderungen – Preiserhöhungen von bis zu 60 Prozent und die Verringerung der Höchstmaße der Büchersendung – in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber großen Versendern stark beeinträchtigt. Wir bleiben in Kontakt mit dem Bundeskartellamt und werden es über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Zugleich setzen wir alles daran, über eine gesetzliche Regelung angemessene Versandkonditionen für Bücher langfristig zu verankern. Stationäre Buchhändler benötigen eine bezahlbare Möglichkeit, Bücher zu versenden, um sich gegenüber dem reinen Online-Handel zu behaupten. Für kleine und mittlere Verlage ist der Postweg elementar, um Bücher zu versenden, die im Buchhandel in der Breite nicht vorkommen", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.
Das Bundeskartellamt erkenne zwar in seiner Begründung das Ziel an, "die Versorgung der Bevölkerung mit Büchern – über eine Unterstützung auch kleiner und mittlerer Buchhandlungen und des mittelständischen Versandbuchhandels sicherzustellen". Kulturpolitische Ziele fielen aber nur dann ins Gewicht, wenn auch tatsächlich ein Kartellrechtsverstoß vorliege. Im Rahmen seiner Untersuchungen hat das Bundeskartellamt zahlreiche Auskünfte eingeholt, sich insbesondere Großkundenverträge der Deutschen Post vorlegen lassen und Gespräche mit der Deutschen Post sowie verschiedenen Marktteilnehmern geführt. Zudem habe sich das Bundeskartellamt mit der Bundesnetzagentur ausgetauscht.
Der Referentenentwurf zur Novellierung des Postgesetzes wird in Kürze erwartet. Der Börsenverein wird den Gesetzgebungsprozess eng begleiten.