"Es gibt deutliche Hinweise, dass die Post einseitig zu Lasten von Privatkunden ungerechtfertigte Erhöhungen der Paketpreise vorgenommen hat", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Mitteilung. "Wir haben der Post unsere Bedenken gegen die Preiserhöhung bereits im Vorfeld verdeutlicht. Nun werden wir in einem offiziellen Verfahren untersuchen, ob die Post ihre Paketpreise missbräuchlich erhöht hat."
Preise spiegeln nicht die Kosten wider
Die Bundesnetzagentur vermutet, dass die neuen Paketpreise über den tatsächlich anfallenden Kosten liegen und somit überhöht sind. Unter Wettbewerbsbedingungen könnten sie nicht verlangt werden. Die Bundesnetzagentur könne im Moment nicht erkennen, dass die von der Post zur Begründung angeführten gestiegenen Personal- und Transportkosten die Preisanpassung rechtfertigen würde, heißt es weiter.
Darüber hinaus begegne es großen Bedenken, dass die Entgelte für online-frankierte Pakete deutlich niedriger sind als die entsprechenden Schalterprodukte. Die Bundesnetzagentur vermutet hier eine einseitige Belastung des Schalterpakets. Es ist bisher nicht erkennbar, dass der Preisunterschied durch die Kostenstruktur gerechtfertigt sei.
Die Post konnte die Bedenken der Bundesnetzagentur im Vorfeld nicht ausräumen. Nachdem die Post die Preismaßnahme dennoch zum 1. Januar 2020 umgesetzt hat, wurde das Verfahren nun von Amts wegen eingeleitet. Es ist innerhalb von zwei Monaten abzuschließen.
Die Bundesnetzagentur kann die Post auffordern, einen festgestellten Preishöhenmissbrauch abzustellen und die Preise anzupassen.
Hintergrund
Die Post hatte zum 1. Januar 2020 die Paketpreise erhöht. Dabei wurden die unterschiedlichen Produkte unterschiedlich stark verteuert. Für ein bis zu zwei Kilo schweres, mittelgroßes Päckchen werden in der Filiale für den Inlandsversand 4,79 Euro verlangt, zuvor waren es 4,50 Euro. Der Preis für ein 10-Kilo-Paket ist um einen Euro auf 10,49 Euro gestiegen. Für online frankierte Pakete verlangt die Post bei einigen Produkten ein reduziertes Entgelt. So kostet das genannte 2-Kilo-Päckchen in diesem Fall nur 4,49 Euro und das 10-Kilo-Paket 9,49 Euro.
Paketpreise müssen anders als das Briefporto zwar nicht vorab genehmigt werden, sie dürfen aber keine Aufschläge enthalten, die der Anbieter nur auf Grund seiner marktbeherrschenden Stellung durchsetzen kann. Verstöße gegen diese Vorgaben können durch die Bundesnetzagentur im Wege einer nachträglichen Entgeltkontrolle überprüft werden, da die Deutsche Post im Privatkundenpaketsegment mit einem Marktanteil von über 70 Prozent marktbeherrschend ist.