Umtauschregelungen im Handel

Fast alle Verbraucher sind zufrieden

27. Januar 2020
Redaktion Börsenblatt
Fast 90 Prozent der Verbraucher sind mit den Rückgabemöglichkeiten und der Abwicklung in den Geschäften zufrieden oder sehr zufrieden. Das ergab eine Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Handelsverbands Deutschland. 

"Der Handel ist oft sehr kulant und steht unkompliziert bereit, um Fehleinkäufe und ungeliebte Geschenke umzutauschen", sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth in der Mitteilung aus seinem Hause. Besonders oft werden der Studie nach Elektroartikel oder elektronische Geräte sowie Waren aus dem Bereich Bekleidung, Mode und Schuhe zurückgegeben.

Die Umfrage mache außerdem deutlich, dass die Kunden ihre Rechte kennen und einfordern: So geben 78 Prozent der Befragten an, das Gewährleistungsrecht zu kennen.

Der gute Informationsstand und die hohe Kundenzufriedenheit würden klarstellen, so Genth, dass es hier keinen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber gebe. "Die derzeitigen Regelungen sind gut und funktionieren zum Nutzen aller Beteiligten", so die Ansicht Genth. Deshalb seien die in Brüssel bereits beschlossenen Erweiterungen der Gewährleistungsrechte eigentlich auch unnötig. Umso wichtiger sei es, dass bei der jetzt anstehenden Umsetzung in deutsches Recht nicht noch draufgesattelt werde.

Gegen Verlängerung der Frist für Beweislastumkehr

Die Europäische Union hatte beschlossen, die Frist für die sogenannte Beweislastumkehr bei der Gewährleistung von bisher sechs Monaten auf ein Jahr zu verlängern. Für den Einzelhandel in Deutschland entstehen laut HDE so jährlich Mehrkosten von rund 130 Millionen Euro. Insgesamt investiere die Branche dann rund 1,5 Milliarden Euro in die Umsetzung der Gewährleistungsvorgaben. Die Frist für die Beweislastumkehr legt fest, ab wann der Kunde in einem Reklamationsfall beweisen muss, dass die Ware bereits beim Kauf ohne sein Verschulden mangelhaft war.