Nach der heutigen Zustimmung der Länderkammer (29. November) kann die Mehrwertsteuerermäßigung für E-Books, E-Paper und die Bereitstellung von Datenbank-Zugängen für digitale Publikationen nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Die Regelung setzt die EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie aus dem Jahr 2018 um, die die Möglichkeit der steuerlichen Gleichbehandlung gedruckter und digitaler Verlagserzeugnisse geschaffen hat. Börsenvereins-Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis hatte nach der Verabschiedung durch den Bundestag begrüßt, dass sich das Parlament "für eine umfangreiche Regelung ausgesprochen hat, die Datenbanken, Apps und Websites einschließt. Damit erkennt er die Realität des digitalen Publikationswesens an."