Plagiatsvorwürfe

Neues Ungemach für Cornelia Koppetsch

25. November 2019
Redaktion Börsenblatt
Der Campus Verlag vertreibt das 2013 bei ihm erschienene "Die Wiederkehr der Konformität" von Cornelia Koppetsch nicht mehr − die Soziologin habe Sätze von Dritten übernommen, ohne die Quellen anzugeben. In der vergangenen Woche hatte der transcript Verlag den aktuellen Koppetsch-Titel "Die Gesellschaft des Zorn" zurückgezogen, gegen den es Plagiatsvorwürfe gibt.

Das hatte zuerst die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am vergangenen Freitag berichtet. Nachdem es einen Anfangsverdacht bezüglich des Titels "Die Wiederkehr der Konformität" gegeben habe, habe sich die Programmleiterin Judith Wilke-Primavesi mit den kritischen Stellen auseinandergesetzt, bestätigt der Frankfurter Campus Verlag gegenüber Börsenblatt Online: "Zu unserem großen Bedauern musste sie feststellen, dass der Verdacht begründet ist, Cornelia Koppetsch sei in diesem Werk auf ähnliche Weise mit Publikationen und Gedanken anderer Autoren verfahren, wie in 'Die Gesellschaft des Zorns'." Campus habe daher entschieden, den Titel nicht weiter zu vertreiben, er wird "vergriffen" gemeldet. "Der Titel ist in kleiner Auflage bereits 2013 erschienen, es sind inzwischen nur noch wenige Exemplare im Handel, die wir nicht zurückrufen werden", so der Verlag. Eine neue, korrigierte Auflage sei nicht geplant.

TU Darmstadt setzt Untersuchungskommission ein

Zwischenzeitlich habe die TU Darmstadt als Dienstherrin von Cornelia Koppetsch eine Untersuchungskommission eingesetzt, um die Sachlage und zu klären, so der Campus Verlag weiter. Den Vorsitz habe Prof. Petra Gehring, aktuell Vorsitzende der Ethikkommission an der TU Darmstadt. Die Kommission will die aktuell an verstreuten Stellen laufenden Prüfungen bündeln und eine eigene Recherche anstellen. Hierbei werde es auch noch einmal eine tiefergehende Prüfung von "Die Wiederkehr der Konformität" geben.

Wie die TU Darmstadt auf Anfrage bestätigt, wurde am 11. November "ein förmliches Verfahren eingeleitet, um den gegen eine Soziologie-Professorin der Universität erhobenen Vorwurf, gute wissenschaftliche Praxis missachtet zu haben, zu prüfen. Die Universitätsleitung beauftragte die zuständige Ombudsperson der TU Darmstadt, dem öffentlich geäußerten Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens nachzugehen. Im Rahmen des Verfahrens wird die Betroffene kurzfristig angehört."

Sollten sich im konkreten Fall die Anhaltspunkte erhärten, gegen gute wissenschaftliche Qualitätsmaßstäbe verstoßen zu haben, werde die TU Darmstadt im nächsten Schritt einen internen Untersuchungsausschuss einsetzen. Wenn das Verfahren abgeschlossen sei und der Ergebnisbericht vorliege, werde die Öffentlichkeit informiert.