Wie bewerten Sie den Zuschlag für Zeitfracht?
Diese Übernahme ist meines Erachtens uneingeschränkt positiv zu beurteilen. Sichergestellt ist damit, dass sowohl das Barsortiment als auch die Verlagsauslieferung fortbestehen und positiv weiterentwickelt werden können. Damit findet die nur als exzellent zu bezeichnende Fortführung des Betriebes durch den Insolvenzverwalter seit Antragstellung ihre Fortsetzung. Diese Fortsetzung ist nachhaltig angelegt. Daran besteht angesichts des Erwerbs durch die Familiengesellschaft Zeitfracht und die geplante Art der Einfügung der KNV in deren Unternehmensgruppe kein Zweifel.
Waren sich die Gläubigerausschüsse einig über diesen Käufer?
Soweit Sie sich nach dem Verlauf der Entscheidungsfindung in den Gläubigerausschüssen und nach anderen Bietern erkundigen, muss ich auf die Vertraulichkeit der Arbeit der Gläubigerausschüsse ebenso wie auf die mit allen Bietern vereinbarte Vertraulichkeit hinweisen. Bestätigen kann ich, dass alle betroffenen Aspekte in den Ausschüssen mit großer Ernsthaftigkeit erörtert und abgewogen worden sind.
Müssen die Verlage durch den Eigentümerwechsel etwas Besonders beachten?
Für die Verlage ist auf zweierlei hinzuweisen: Das Insolvenzverfahren läuft unabhängig von der Übernahme weiter. Die bestehenden beziehungsweise bis zum Vollzug der Übernahme noch entstehenden Eigentumsvorbehalte werden wie bisher abgerechnet. Deswegen wie wegen sämtlicher sonstiger Masse- oder Insolvenzforderungen bleibt der Insolvenzverwalter Ansprechpartner der Verlage. Mit Übernahme sind die Verträge der Verlage auf die übernehmende Gesellschaft umzuschreiben, die alle betriebsnotwendigen Vermögenswerte der KNV-Gruppe übernimmt. Zum Teil hat der Insolvenzverwalter bereits neue Verträge mit den Verlagen geschlossen und damit steht bereits deren Übergang fest.
Wo können sich die Verlage informieren?
Wir sind gemeinsam mit der Rechtsabteilung des Börsenvereins damit befasst, eine aktualisierte Bearbeitung der häufig gestellten Fragen zur Insolvenz der KNV-Gruppe zu erstellen, die wohl Ende der kommenden oder Anfang der übernächsten Woche vorliegen wird. Aktuell sind aus unserer Sicht, abgesehen von der Forderungsanmeldung bis zum 18. Juli keine besonderen Maßnahmen der Verlage veranlasst.