Streit um den Roman "Stella"

Strafanzeige gegen Autor Takis Würger

7. Februar 2019
Redaktion Börsenblatt
Der Berliner Rechtsanwalt Karl Alich hat im Namen der Erben im Streit um den Roman "Stella" (Hanser) offenbar eine Strafanzeige gegen den Autor Takis Würger bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht. Würger wird darin "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" vorgeworfen.

Darüber hatte zunächst etwa die "Berliner Morgenpost" berichtet. Auf Anfrage von boersenblatt.net bestätigt Rechtsanwalt Karl Alich, dass die Strafanzeige gegen Takis Würger eingereicht sei (das auf den 6. Februar datierte Schreiben liegt boersenblatt.net vor) − bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin.

Er habe die Anzeige "wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" (§ 189 StGB) und "aller weiteren, infrage kommenden Straftatbestände erstattet", so Alich. Dabei gehe es um 15 Textstellen von Auszügen aus Feststellungen eines sowjetischen Militärtribunals (kursiv), in denen verschiedene Denunziationsfälle des Verrats der Jüdin Stella an jüdischen Glaubens­schwestern und Glaubensbrüdern geschildert werden. Diese habe Würger unkommentiert und zusammenhanglos in das Buch eingestellt. Sein Vorwurf: Der Autor habe die 15 Ausführungen, die Alich in der elf Seiten umfassenden Strafanzeige auflistet, "erkennbar deswegen eingefügt, um die Person der Stella zu verschmähen und so eine größtmögliche Auflage zu erzielen". Damit überschreite Würger die "Grenzen des postmortalen Persönlichkeitsschutzes".

Die Inhaberin der publizistischen Persönlichkeitsrechte, Birgit Kroh, verstehe sich als die Verteidigerin der postmortalen Persönlichkeitsrechte der Stella. Er sei von Birgit Kroh beauftragt worden, diese postmortalen Rechte durchzusetzen, so Alich.

Die Staatsanwaltschaft Berlin kann auf Anfrage den Eingang der Strafanzeige aktuell weder bestätigen noch dementieren, eine Erfassung und Vergabe eines Aktenzeichens sowie Eintragung in die Datenbank würde mehrere Tage dauern, heißt es. Bei einer möglichen Anzeige würde dann zunächst von der Staatsanwaltschaft geprüft, ob sie überhaupt weiterverfolgt werde.

In Paragraf 189 Strafgesetzbuch heißt es: "Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Der Hanser Verlag teilte auf Anfrage mit, das ihm keine Information über die Strafanzeige gegen Takis Würger vorliegen und nimmt daher von einer Stellungnahme Abstand.