EU-Urheberrechtsreform

Paris und Berlin finden Kompromiss

6. Februar 2019
Redaktion Börsenblatt
Frankreich und Deutschland haben einen strittigen Punkt der EU-Urheberrechtsreform geklärt, wie mehrere Medien melden. Damit könnte der Weg für die Fortsetzung des Trilogs zwischen EU-Rat, EU-Kommission und Europaparlament wieder offen sein.

Beide Länder hatten um eine Klausel der in Artikel 13 des Entwurfs vorgesehenen Plattformregulierung gerungen, die kleinere und mittlere Unternehmen bei Urheberrechtsverstößen von Sanktionen ausnehmen sollte. Artikel 13 verpflichtet Online-Plattformen, urheberrechtlich geschützte Inhalte, für die keine Lizenz erworben wurde, von ihren Seiten zu entfernen. Deutschland hatte darauf gedrungen, Kleinunternehmen und Start-ups bis zu einer bestimmten Umsatzgröße – im Gespräch waren zehn bis 20 Millionen Euro – von dieser Verpflichtung, Inhalte auf ihren Rechtestatus hin zu prüfen, auszunehmen. Die französische Seite lehnte dies bisher kategorisch ab.

Wie AFP meldet, sieht der nun gefundene Kompromiss vor, dass Firmen nur bei Erfüllung von drei Kriterien in den Genuss der Ausnahme kommen:

  • Sie darf nicht länger als drei Jahre bestehen,
  • ihr Umsatz muss unter zehn Millionen Euro liegen, und
  • die Nutzerzahl muss unter fünf Millionen im Monat liegen.

Nach der Einigung zwischen Frankreich und Deutschland könnte der Trilog zwischen Rat, EU-Kommission und EU-Parlament nun wiederaufgenommen werden. Beobachter rechnen damit, dass dies in der nächsten Woche geschehen könnte. Ein Gelingen der Urheberrechtsreform in der noch laufenden Legislaturperiode des EU-Parlaments ist für Buchverlage deshalb von größter Relevanz, weil sie in Artikel 12 auch die Möglichkeit der Verlegerbeteiligung regelt.