Wie die Bundesregierung mitteilt, hat der Bundestag Artikel 104c geändert, der bisher nur Finanzhilfen des Bundes für finanzschwache Gemeinden zuließ. Künftig können Länder und Gemeinden unabhängig von ihrem Finanzstatus in den Genuss von Bundesmitteln für Bildungsinvestitionen kommen.
Die beschlossene Änderung kann allerdings erst in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat mit Zweidrittel-Mehrheit zustimmt. Zuletzt hatte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) die Grundgesetzänderung abgelehnt.
Für die digitale Ausstattung der Schulen will der Bund insgesamt fünf Milliarden Euro investieren – davon 3,5 Milliarden in dieser Legislaturperiode. Die Grundgesetz-Änderung ermöglicht, dass die Bundesregierung ihre Investitionsoffensive für Schulen umsetzen kann. Sie sieht auch zwei Milliarden Euro für den Ausbau von Ganztagsschul- und Betreuungsangeboten vor.