Rechtsstreit

EV gegen Moewig-Buch „1000 Gründe in Deutschland zu reisen“

6. August 2007
Redaktion Börsenblatt
Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der Edel Entertainment das vom Moewig- Verlag angekündigte Buch „1000 Gründe in Deutschland zu reisen“, weder anbieten noch bewerben darf.
Antragstellerin der EV war die Tandem Verlag GmbH in Königswinter, in deren Verlag h.f.ullmann seit April 2006 der Bestseller „1000 Places to see before you die“ erscheint. "Die Gesamtkonzeption des Moewig-Titels ähnele der des ullmann-Bestsellers in bezug auf Cover, Format, Umfang, Preis und Ausstattung so sehr, dass die 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln von einem Wettbewerbsverstoß ausgegangen sei, teilte der h.f.ullmann Verlag mit.