EU-Parlament nimmt Vorschlag zur Urheberrechts-Richtlinie an

Voss: "Gutes Zeichen für die Kreativindustrie"

12. September 2018
Redaktion Börsenblatt
In seiner heutigen Sitzung hat das Europäische Parlament in Straßburg den Vorschlag des Rechtsausschusses (JURI) für die neue Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt mit zahlreichen Änderungen angenommen. Der Richtlinienentwurf war im ersten Durchgang vor der parlamentarischen Sommerpause durchgefallen.

439 EU-Parlamentarier stimmten für den modifizierten Vorschlag, 226 dagegen. Berichterstatter Axel Voss (CDU, MdEP) zeigte sich sehr erleichtert und lobte das Abstimmungsergebnis als "gutes Zeichen für die Kreativindustrie in Europa". Er stellte unmittelbar nach dem Votum den Antrag, den Richtlinienvorschlag an den Ausschuss für interinstitutionelle Verhandlungen zurückzuverweisen. Dem stimmte das Parlament mehrheitlich zu. Voss hat somit das Mandat für den sogenannten Trilog, in dem sich das Parlament und der EU-Rat unter Vermittlung der Kommission abstimmen müssen. Sollte der Rat dem Richtlinienvorschlag seine Zustimmung verweigern, müsste ein Vermittlungsausschuss eingesetzt werden.

Der Richtlinienvorschlag enthält auch einen Artikel 12, in dem die Option für eine Beteiligung von Verlagen an Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften vorgesehen ist. Zieht man die Fülle der im Parlament zur Abstimmung gestellten Änderungsanträge in Betracht, ist es aber noch zu früh, die Auswirkungen der Regelungen im Detail zu beurteilen.

Auch die Ausgestaltung der umstrittenen Artikel zum Presseverleger-Leistungsschutzrecht (Art. 11) und zur Plattform-Regulierung (Art. 13) ist im einzelnen noch abzuwarten.

In einer ersten Reaktion nannte die italienische Verlegervereinigung AIE das Abstimmungsergebnis einen "großen Sieg für die Freiheit". Das Parlament habe mit seinem Votum die Funktion des Urheberrechts ("diritto d'autore") bestätigt.

roe