"Unser Hauptaugenmerk gilt dem Schutz des Wettbewerbs in der Digitalwirtschaft", sagte Andreas Mundt der Mitteilung zufolge. "Wir verfolgen gegenüber den großen Internetunternehmen im Kern zwei wichtige Ziele. Es ist unsere Aufgabe, Märkte offen zu halten, damit sie bestreitbar bleiben und Unternehmen auch künftig die Chance haben, mit neuen Ideen erfolgreich zu sein. Zum Zweiten müssen wir dafür Sorge tragen, dass Verbraucher in einem transparenten und fairen Umfeld die für sie passenden Dienste und Produkte auswählen können."
Mit der zunehmenden Bedeutung der großen Internetplattformen gebe es neue und veränderte kartellrechtliche und ökonomische Fragestellungen. Das Bundeskartellamt habe sehr frühzeitig darauf reagiert und diesem Thema verstärkt Ressourcen gewidmet. In den zurückliegenden Jahren wurden bereits zahlreiche "Internet-Fälle" abgeschlossen.
Andreas Mundt nennt als aktuelle Beispiele ein Verfahren gegen Facebook, sowie Untersuchungen zu Online-Werbung, Vergleichsportalen und Smart-TVs. Das Bundeskartellamt werde "das Thema E-Commerce noch gezielter aufgreifen."
Europäische Kommission setzt Leitplanken für die DigitalwirtschaftParallel hierzu ist Mundt zufolge die Europäische Kommission in maßgeblichen digitalen Bereichen aktiv, beispielsweise durch die Verfahren gegen Google. "Damit erreichen wir insgesamt eine außerordentlich hohe Bandbreite an Aktivitäten. Die Wettbewerbsbehörden in Europa sind gemeinsam dabei, Pflöcke einzuschlagen, die der digitalen Wirtschaft Leitplanken einziehen werden", so Mundt.
Im Sommer 2017 habe der Gesetzgeber das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bereits um wichtige Regeln für die Digitalwirtschaft ergänzt. Anregungen des Koalitionsvertrages folgend, werde derzeit eine weitergehende Modernisierung des Kartellrechts, insbesondere der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen mit dem Ziel diskutiert, gerade auch Geschäftspraktiken der großen Internetkonzerne schneller und zielgerichteter durch die Wettbewerbsbehörden zu untersuchen.
Ebenfalls im Sommer 2017 hat der Gesetzgeber dem Bundeskartellamt erste Kompetenzen für einen behördlichen Verbraucherschutz eingeräumt. "Eine Stärkung des behördlichen Verbraucherschutzes vor allem im Internetbereich könnte einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, Missstände in der digitalen Wirtschaft schneller abzustellen", sagt Mundt. Viele Probleme in der Internetwirtschaft könnten mit Befugnissen im Verbraucherschutz schneller angegangen und abgestellt werden.
Der Jahresbericht 2017 findet sich auf der Internetseite des Bundeskartellamtes.