Händler auf Online-Plattformen

Amazon & Co. sollen bei Steuerbetrug haften

31. Juli 2018
Redaktion Börsenblatt
Das Bundeskabinett will am 1. August einen Gesetzesentwurf verabschieden, der verhindern soll, dass Händler auf Online-Marktplätzen wie Amazon oder Ebay ihre Waren verkaufen, ohne die fällige Umsatzsteuer abzuführen. Künftig sollen Amazon & Co. diese zahlen, wenn es die Händler nicht tun.

Das berichtet heute die "Süddeutsche Zeitung", der der Gesetzentwurf vorliegt. Nach dem Gesetz, das ab Januar 2019 gelten soll, müssten Online-Plattformen wie Amazon oder Ebay bestimmte Daten der Händler (Adresse, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse) erfassen, die auf ihren Marktplätzen Waren verkaufen. So sollen die Finanzämter prüfen können, ob diese ihre Steuern zahlen. Werden diese Steuern nicht gezahlt oder kommen die Plattformen der Nachweispflicht nicht nach, sollen die Betreiber der Plattformen für nicht gezahlte Steuern haften.

Laut konservativen Schätzungen der Bundesregierung, so die SZ weiter, fehle dadurch bislang pro Jahr ein hoher dreistelliger Millionenbetrag in der Steuerschatulle (andere Schätzungen gingen von einer höheren Summe aus). Insbesondere Händler von außerhalb der EU würden im Online-Handel zu wenig oder keine Umsatzsteuer abführen. Bei Amazon.de etwa würden 24.000 Händler aus China oder Hongkong vertreten sein, von denen ein Großteil keine Umsatzsteuer zahlen würde.

Update, 12.55 Uhr:

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung verweist auf Anfrage auf die Bundespressekonferenz am 30. Juli. Dort beantwortete eine Sprecherin des Finanzministeriums eine  Frage zum Vorhaben: "Vorgeschlagen wird, dem Betrug bei der Umsatzsteuer im Onlinehandel mit zwei Hebeln zu begegnen, zum einen durch Informationspflichten seitens der Handelsplattform und zum anderen auch mit Blick auf gewisse Haftungspflichten. Aber ganz konkret würde ich dazu erst am Mittwoch Stellung nehmen, wenn das Kabinett einen Beschluss gefasst hat." Klar sei: Es bestehe Handlungsbedarf.