Nach Gutachten der Monopolkommission

Kulturausschuss bekennt sich einhellig zu Buchpreisbindung

14. Juni 2018
Redaktion Börsenblatt
Die Buchpreisbindung soll beibehalten werden: Dafür haben sich alle Fraktionen im Kulturausschuss des Bundestages gestern in einer Sitzung einhellig ausgesprochen. Anlass war das Sondergutachten der Monopolkommission, das die Abschaffung der Buchpreisbindung empfohlen hatte.

Die Monopolkommission hatte sich in ihrem Sondergutachten für die Abschaffung der Buchpreisbindung ausgesprochen (siehe Archiv). Die Vertreter der Koaltionsfraktionen hätten in der Sitzung des Kulturausschusses am 13. Juni darauf hingewiesen, dass sich CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag klar zur Buchpreisbindung bekannt hätten. Dies sei kein Gegenstand langer Diskussionen in den Verhandlungen gewesen, habe es aus der SPD-Fraktion geheißen. "Der freie Wettbewerb brauche auch Leitplanken, um das Kulturgut Buch zu schützen. Die Unionsfraktion forderte, sich jedem Angriff und jeder Erosion der Buchpreisbindung zu widersetzen", heißt es in der Mitteilung des Deutschen Bundestages zur Sitzung des Kulturausschusses.

Weiter hätten sich auch alle Oppositionsfraktionen zum System der Buchpreisbindung bekannt − und der Koalition und der Bundesregierung in diesem Punkt ihre Unterstützung zugesichert. Aus der AfD-Fraktion seien Bücher als "geistiges Grundnahrungsmittel" bezeichnet worden. Die Vertreter der Linken, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hätten darauf hingewiesen, das ohne Buchpreisbindung die vielfältige deutsche Verlags- und Buchhändlerlandschaft geschädigt würde. Profitieren würden von einer Abschaffung lediglich große Onlinehändler wie Amazon.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) begrüßte das eindeutige Votum des Kulturausschusses. Die Bundesregierung werde in jedem Fall an der Buchpreisbindung festhalten. Das Sondergutachten der Monopolkommission sei rechtlich nicht bindend und ginge auch von falschen Annahmen aus. Die Buchpreisbindung sei ein wirksames kulturpolitisches Instrument, um das Kulturgut Buch zu schützen. Das sei auch vom Europäischen Gerichtshof 2001 in seinem Urteil zur Buchpreisbindung in Frankreich bestätigt worden, zitiert die Mitteilung Grütters.

Der Kulturausschuss hat 18 ordentliche Mitglieder.