EU-Richtlinie zum Urheberrecht

Geplante Schranke birgt Risiken fürs Schulbuch

4. Juni 2018
Redaktion Börsenblatt
Die EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt könnte zur Gefahrenzone für deutsche Schulbuchverlage werden - weil nationale Bereichsausnahmen auf der Kippe stehen.

Geplant ist bei der Richtlinie unter anderem eine Schrankenregelung zur "Veranschaulichung im Unterricht", die potenziell auch den Zugriff auf Schulbücher erlauben würde – ähnlich wie es in Deutschland mit dem Urheberrechts-Wissensgesellschaftsgesetz seit März bereits bei wissenschaftlichen Lehrbüchern der Fall ist.

Für Schulbücher dagegen gilt auf dem deutschen Markt eine sogenannte Bereichsausnahme von der Bildungsschranke (Kopien in Schulen werden von einer flächendeckenden Lizenz abgedeckt). Im EU-Parlament scheint jedoch umstritten zu sein, ob die einzelnen Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht solche "Bereichsausnahmen" weiterhin definieren dürfen. Das zeige die Diskussion sehr deutlich, berichtet Jessica Sänger, beim Börsenverein Direktorin für europäische und internationale Angelegenheiten.

Der Börsenverein setzt sich in Brüssel und Berlin gemeinsam mit dem Verband Bildungsmedien für die Interessen der Branche ein. Die französischen Kollegen haben zudem eine europaweite Kam­pagne gestartet: Unter www.contentfor­education.org/sign lässt sich eine Petition unterzeichnen, die für einen fairen Interessensausgleich zwischen Nutzern und Rechteinhabern plädiert.

Eile ist geboten: Am 20. / 21. Juni befasst sich der federführende Rechtsausschuss des EU-Parlaments abschließend mit dem Entwurf. Ziel sei es offenbar, die Richtlinie trotz vieler Kontroversen noch vor der EU-Wahl im Mai 2019 zu verabschieden, so Sängers Einschätzung.