Konsequenz des BGH-Urteils zum Verlegeranteil

VG Wort zahlt Urhebern 175 Millionen Euro nach

12. Januar 2018
Redaktion Börsenblatt
Die Verwertungsgesellschaft Wort hat zum Jahresende 2017 Nachzahlungen an rund 200.000 Urheber in Höhe von 175 Millionen Euro geleistet. Der Betrag für die Jahre 2012 bis 2016 wurde fällig, nachdem der Bundesgerichtshof 2016 in seiner Entscheidung zum Verlegeranteil einen Ausschüttungsanspruch der Verlage verneint hatte.

Wie Rainer Just, Geschäftsführer bei der VG Wort, auf Anfrage sagte, setzt sich die Summe von rund 175 Millionen Euro aus Rückzahlungen der Verlage und aus nicht ausgeschütteten Beträgen der Jahre 2015 und 2016 zusammen:

  • Die VG Wort hatte von den Verlagen 85 Millionen Euro für die Jahre 2012 bis 2015 zurückgefordert, die nach Ansicht des BGH zu Unrecht ausgezahlt worden seien. Diese Summe wurde durch Erklärungen von Autoren, die auf den Verlagsanteil verzichtet hatten, auf 80 Millionen Euro reduztiert.
  • 17 bis 18 Millionen Euro, die 2015 nicht ausgeschüttet wurden (weil viele Verlage bereits 2015 auf die Auszahlung des Verlegeranteils verzichtet hatten), flossen ebenfalls in den Nachzahlungsfonds ein.
  • Der Verlegeranteil, der 2016 von der VG Wort einbehalten wurde, belief sich auf 25 bis 30 Millionen Euro, so Just.
  • Zusätzlich wurden ca. 55 Millionen Euro Verlegeranteil zurückgehalten, die 2016 aus nachträglichen Druckervergütungen für die Jahre 2001 bis 2007 resultierten.

In einem Schreiben an die Autoren hebt die VG Wort allerdings hervor, dass die jetzt erfolgten Nachzahlungen unter Vorbehalt erfolgt seien. Sollte die vom Börsenverein unterstützte Verfassungsbeschwerde des Verlags C.H. Beck gegen das Urteil des BGH Erfolg haben, müsste die VG Wort die gezahlten Summen womöglich wieder zurückfordern. Über die Verfassungsklage hinaus ist noch ein weiteres Verfahren anhängig, in dem ein Autor gegen die Rückstellungen der VG Wort für die Nachausschüttung klagt.

roe