Denn laut Satzung des Verbandes dürfen nicht mehrere Angehörige desselben Mitgliedsunternehmens oder von in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Mitgliedsunternehmen gleichzeitig dem Vorstand angehören, wie der Börsenverein mitteilt. Mit Margit Ketterle (Droemer Knaur) ist bereits eine Vertreterin eines Verlages der Holtzbrinck-Buchverlage Mitglied im Vorstand. Siv Bublitz legt daher ihr Amt nieder.
Felicitas von Lovenberg ist seit 2016 verlegerische Geschäftsführerin bei Piper, zuvor war sie achtzehn Jahre lang Feuilleton-Redakteurin bei der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Ende 2016 trat sie dem Sprecherkreis der Interessengruppe (IG) Belletristik und Sachbuch bei, bereits seit 2012 ist sie Mitglied im Stiftungsrat des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels. Im ersten Jahr als Stiftungsratsmitglied hielt sie die Laudatio auf den Preisträger Liao Yiwu.
Siv Bublitz war seit 2016 Mitglied im Verbandsvorstand. Zum 18. September 2017 ist die bisherige verlegerische Geschäftsführerin der Ullstein Buchverlage als Programmgeschäftsführerin zu den S.Fischer Verlagen nach Frankfurt am Main gewechselt.
"Ich bedauere es sehr, Dr. Siv Bublitz noch vor Ende der Amtsperiode als Vorstandmitglied und meine Stellvertreterin verabschieden zu müssen. Ihr beruflicher Wechsel, zu dem ich ihr noch einmal sehr gratuliere, hat eine Veränderung unumgänglich gemacht. Ich danke Dr. Siv Bublitz für ihr Engagement für die Branche und das Buch, das sie sicherlich an ihrer neuen Wirkungsstätte weiterführen wird. Felicitas von Lovenberg heiße ich im Namen aller Vorstandsmitglieder herzlich willkommen. Für ihre kurzfristige Entscheidung und Einsatzbereitschaft möchte ich ihr herzlich danken. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihr im Vorstand", sagt Heinrich Riethmüller, Vorsteher des Börsenvereins.
Prozedere der Neubesetzung
Die Satzung des Börsenvereins sieht bei einem Ausscheiden in so einem Fall vor, dass die verbleibenden Vorstandsmitglieder gemeinsam mit dem Wahl-Ausschuss ein Ersatzmitglied bestimmen, dessen Amtszeit mit dem Tag der Annahme der Wahl beginnt und bis zum Freitag nach der nächsten Hauptversammlung läuft. In dieser Hauptversammlung bestätigen die Verbandsmitglieder das Ersatzmitglied oder wählen eine neue Person in den Vorstand. Wer die Position der stellvertretenden Vorsteherin bzw. des stellvertretenden Vorstehers in der Übergangszeit übernimmt, bestimmt der Vorstand in seiner nächsten Sitzung.