Im neuen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) sei dann die Pauschalvergütung geregelt, so die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die über die Vereinbarung berichtet. HRK-Präsident Horst Hippler sagt: "Damit sind die digitalen Semesterapparate für das kommende Semester gesichert."
Im Dezember 2016 hatten sich Vertreter von Ministerien, Hochschulen und die VG Wort im Streit um § 52a UrhG in letzter Minute auf eine Übergangslösung bei den Digitalen Semesterapparaten geeinigt − die Pauschalvergütung wurde zunächst bis zum 30. September 2017 verlängert (siehe Archiv) und nun bis Ende Februar 2018.
Im Streit um die Auslegung des § 52a hatte die VG Wort, die die Rechte der Autoren vertritt, zuvor gefordert, dass Hochschulprofessoren künftig genau aufschlüsseln sollen, welche Auszüge welcher Werke von den Professoren digital bereitgestellt werden und wie oft diese von den Studenten heruntergeladen werden. Davor wurden die Ansprüche pauschal abgerechnet. Die Hochschulen fürchteten einen großen bürokratischen Mehraufwand.