In dem Schreiben, das dem Börsenblatt vorliegt, heißt es: "Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, berechnen wir derzeit unseren strategischen Lieferanten und Verlagspartnern einen Beitrag für unsere bereits getätigten und weiter geplanten Investitionen. Damit stellen wir sicher, dass auch Ihre Umsätze mit Thalia nachhaltig stabilisiert werden und in Zukunft Entwicklungspotenzial bieten."
Die Rechnung liegt jeweils bei, ebenso die Aufforderung, die Überweisung in den nächsten 14 Tagen zu tätigen.
Wie dieses Schreiben rechtlich zu beurteilen ist, dazu sagte die Rechtsabteilung des Börsenvereins auf Anfrage des Börsenblatts: "Nach einer allgemeinen Einschätzung der Rechtsabteilung ist für eine Verkaufsförderungsmaßnahme das zu zahlen, was vorab dafür vereinbart worden ist. Ansonsten ist eine rückwirkende Berechnung grundsätzlich nicht möglich. Etwas anderes wäre gegebenenfalls dann anzunehmen, wenn zum Beispiel in einem Rahmenvertrag durch einen entsprechenden Vorbehalt eine nachträgliche Berechnung von Entgelten geregelt ist."
Die Stellungnahme von Thalia finden Sie hier!
Alle großen Dinge wurde durch starke Gemeinschaft erreicht und nicht durch Duckmäusertum.
Es ist wirklich kaum zu glauben: Tausende Buchhändler reißen sich (je) 10 Beine aus, um einen tollen Laden am Laufen zu halten und kämen nie auf die Idee, dafür den Verlagen Rechnungen zu schicken! Sind wohl einfach zu dumm dafür - Schöngeister eben, aber keine Geschäftsleute . . .
Dabei könnte man noch lernen, z.B. von der Thalia'schen Unverfrorenheit: Nach der dankenswerten Indiskretion von Karin Schmidt-Friderichs im Mai ist den Hagenern die Sache scheinbar kein bisschen peinlich. Nein, man bezieht sich bei der aktuellen Akquise-Aktion sogar noch auf die vergangene Diskussion. Das ist noch das Sahnehäubchen auf dieser ohnehin schon hinreichend dreisten Vorgehensweise. Ich hoffe nur, dass sich kein Verlag auf die Forderungen einlässt!
Sie haben recht, wir haben die Textstelle geändert. Vielen Dank für den Hinweis und Ihren Kommentar.
Deshalb schicken wir jetzt auch Rechnungen an unsere Geschäftspartner.
Allen voran unserem Ladenbauer, denn schließlich stellen wir seine Produkte in unserem Laden aus.
Und an BMW, denn wir fahren in unserer Firmenflotte ausschließlich diese Marke. Ach, die Liste ließe sich endlos fort führen. Was da an Kohle zusammen kommt...
Muss Thalia eventuell diese Briefe verschicken um einem süddeutsche Verleger den Kaufpreis und die Zinsen zu amortisieren?
Eine juristische Luftnummer und schlechte Branchenpresse lassen sich sonst nur schwer erklären.
Ich stelle die sich aufdrängende Frage einmal auf wienerisch:
»Sans pleite?«
Allerdings interessiert mich die Haltung von Manuel Herder in dieser Angelegenheit doch sehr.
Herr Herder sagte zwar "Thalia ist Thalia, und Herder ist Herder" doch glaube ich nicht dass er als Mehrheitsgesellschafter bei Thalia der Politik gegenüber den Lieferanten gleichgültig ist.
Die Forderung an den Herder Verlag wird sicherlich gering ausfallen, was aber eher daran liegt, dass der Verlag seit dem Einstieg bei Thalia, wie mir scheint, auf dem gleichen Niveau gehandelt wird wie vorher.
Umso mehr ist es eine Haltungsfrage, ob das Haus Herder diese Geschäftspraktiken von Thalia unterstützt.
( statt nur an Herder Regalmeter
zu verkaufen - das sowieso ? )
20 % Umsatzrendite sind ein hehres Ziel.
Dieter Wallenfels und Christian Russ Preisbindungstreuhänder30.05.2017 12:12h
Die massive Forderung eines " alternativlosen " Werbekostenzuschusses rückwirkend für 2016 und 2017 ist nicht nur vertragsrechtlich höchst problematisch. Auch § 6 BuchPrG könnte verletzt sein. Denn ein solcher Zuschuss, der nicht zur Finanzierung besonderer, gezielter Werbeaktionen bestimmt ist, sondern ganz allgemein als Investition in die Weiterentwicklung des Thalia-Geschäftsmodells gefordert wird, ist nichts anderes als die Forderung der Gewährung höherer Rabatte. Hier nun setzt § 6 BuchPrG Grenzen: So dürfen die Verlage Großkunden wie Thalia nicht allein umsatzorientierte Rabatte gewähren und kleinere und mittlere Händler mit unverhältnismäßig geringeren Rabatten diskriminieren. Außerdem haben die Verlage zu beachten, dass sie Letztverkäufern keine besseren Konditionen einräumen dürfen als dem Barsortiment. Die von Thalia angeschriebenen Verlage werden also genau zu prüfen haben, ob sie schon aus preisbindungs- und kartellrechtlichen Gründen gehindert sind, dieser Forderung nachzugeben.
Glauben Sie wirklich die Verlage prüfen, wie Sie es vorschlagen, wenn doch die "Auslistung" droht?
Sollten Sie hier nicht, in Ihrer Funktion als Preisbindungstreuhänder, tätig werden? Die Forderungen und Formulierungen stellen doch u.U. schon einen Verstoß gegen das BuchPrG dar und gehören daher abgemahnt.
Vielleicht jagen ja die Preisbindungwächter der eBuch als erstes ihre Hunde los. Was für Sie und den Börsenverein, meiner Meinung nach, schon peinlich wäre.
Und wann wird der Börsenverein endlich mal aktiv? Wundert man sich bei diesem Duckmäusertum wirklich noch über schwindende Mitgliederzahlen?
Liebe Redaktion, fragen Sie doch mal kritisch nach! Freue mich schon auf den Bericht.