Hintergrund für die Mutmaßungen der "Wirtschaftswoche" ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die deutsche Arzneimittel-Preisbindung für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt hat. Alles Wissenwerte zu diesem Thema hatte bereits am 16. Mai Preisbindungstreuhänder Christian Russ auf boersenblatt.net gesagt.
Die im heutigen Artikel wiedergegebene Behauptung der Monopolkommission, den Schutz des Kulturguts Buch "könnten auch die Bibliotheken übernehmen", unterschlägt komplett, dass die Bücher erst einmal produziert werden müssen. Für die Mutmaßung des "Wirtschaftswoche"-Redakteurs, dass nach einem möglichen Fall der Buchpreisbindung in Deutschland "Bestseller tendenziell billiger, Fachbücher hingegen teurer" würden, gibt es – wie das Beispiel Schweiz lehrt – keinerlei Anhaltspunkte.
Das Gutachten der Monopolkommission wird für Ende des Jahres erwartet.