Deutscher PEN kritisiert das Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Macht von Facebook, Twitter & Co. gestärkt

3. Juli 2017
Redaktion Börsenblatt
Das PEN-Zentrum Deutschland lehnt das im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) geregelte Verfahren ab, wodurch die Entscheidung über die Strafrechtsrelevanz und damit über die Löschung von Einträgen an Facebook, Twitter und andere Internetplattformen ausgegliedert wird.

Damit weitet das NetzDG nicht nur die Kompetenzen von an privaten Interessen orientierten Unternehmen aus, deren eigene Compliance-Regeln, wie etwa im Fall von Facebook, ohnehin in der Kritik stehen", so die Mitteilung des PEN Deutschland. Das NetzDG sehe darüber hinaus keinerlei Regelung für zu Unrecht gelöschte Beiträge vor. Hierfür stehe den Betroffenen nur der wenig Aussicht auf Erfolg versprechende Klageweg gegen die Internetgiganten offen.

Für den deutschen PEN steht außer Frage, dass es für strafrechtlich relevante Hasskommentare oder Gewaltaufrufe keinen Raum im Internet geben darf. "Die Entscheidung über Straftatbestände obliegt indes unserer Justiz, während der Aufbau privater Zensurstrukturen die Meinungsfreiheit – ein zentrales Anliegen des PEN – ebenfalls grundsätzlich gefährdet".