Unmittelbarer Anlass für den Einspruch Thedel von Wallmodens ist der für Freitag, 12. Mai, geplante Beschluss einer Stellungnahme des Bundesrats. Der Gesetzentwurf soll dann in der kommenden Woche, am 18. Mai, in erster Lesung vom Bundestag behandelt werden.
Von Wallmoden kritisiert in seinem "Welt"-Beitrag zunächst den "Galopp", in dem das Gesetzesvorhaben noch vor dem Ende der Legislaturperiode durchgebracht werden soll – eine Urheberrechtsänderung, "die lediglich Haushaltsinteressen gehorcht und obendrein verfassungsrechtlich äußerst bedenklich ist".
Hauptkritikpunkt des Göttinger Verlegers ist die Ausweitung der Schrankenregelungen für Lehre und Forschung, die eine extensive Nutzung von Inhalten, etwa Lehrbüchern, vorsieht. Bereits die bestehenden Schrankenregelungen hätten "zu einem dramatischen Rückgang der Lehrbuchkäufe geführt". Anstatt gegenzusteuern, wolle der Gesetzgeber "die gesetzlich erlaubten lizenzfreien Nutzungen nun noch drastisch erweitern".
Die im Gesetzentwurf vorgesehene "angemessene Vergütung" sei "eine leere Worthülse". Denn das entscheidende Instrument, das den Ausgleich zwischen Urhebern, Rechteinhabern und Nutzern herstellen könne, die VG Wort, sei durch die europäische Rechtsetzung in Frage gestellt. Es gebe "aktuell keinen gesetzlichen Beteiligungsanspruch der Verlage an den Ausschüttungen der VG Wort". Der Gesetzentwurf treffe dazu keine Aussage.
Von Wallmodens Fazit ist unmissverständlich: Er attestiert dem Gesetzgeber "verantwortungsloses, nichtnachhaltiges, wissenschaftsfernes und dilettantisches Regierungshandeln".